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Dibre Emeth · 1877-01-01 · 3-4 (1877) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
33 (1877)
Issue
3-4 (1877)
Date
1877-01-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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37 der Art, daß man sich unter diesem Schatten nicht unwohl fühlen müßte, wenn der Fuchs in der Fabel nicht Recht hätte, den seine Beobachtungen zu dem wehmüthigen Ausruf trieben: „Es ist auch keine Treue und Glauben mehr unter den Leuten! In diesem Hause redet man anders und thut anders!" Wir vergessen auch nicht, daß es Herkommen der Sultane ist, unumschränkte Herren in ihrem Reich zu sein, bei denen es nach altem Brauch heißt: „Alles, was er will, das thut er"; denn: „Der Staat bin ich! und seine Angehörigen sind nur mir zu gut da!" Dieser Grundsatz des Familienvaters ist nun allen seinen Kindern eingeboren, ist vom Haupt in alle Glieder durchgedrungen, so daß er unausgesprochen den leitenden Gedanken eines jeden Beamten bildet für seinen Bereich bis zum kleinsten Polizeidicner herab. Dieser leitende Gedanke ist gleichsam das Nervensystem, das vom Gehirn, der Hauptstadt, in Tausenden voll größeren und kleineren Strängen und Fäden durch alle Provinzen bis zu den äußersten und einzelnsten Enden des Reichskörpers hinausgeht, Alles beherrscht und seinem Sinn gemäß ordnet, wie immer sonst die gedruckten Fermane und Gesetze lauten mögen. Hieraus erklärt sich die Finanznoth und viele andere Nöthe und Seufzer des Reichs. Dieser Umstand macht auch eine Reformation im Reiche schwer, wo nicht unmöglich. Religionsfreiheit ist ein längst ausgesprochener und im Allgemeinen auch gehaltener Grundsatz der Regierung, d. h., wie es auch der neueste Ferman verkündigt: Jeder kann im Reich unangefochten seines Glaubens leben. Etwas anderes ist es mit den Uebertritten von einer Religion zur andern. Diese sind damit nicht erlaubt. Um Religionswechsel unter Juden und Christen, wenn sie nicht in größerem Maßstabe erfolgen, bekümmert man sich nie, und Uebertritte zum Islam befördert und begünstigt man ohne allen vorläufigen Unterricht; aber auf den Abfall von demselben steht heute noch Verfolgung, ja Todesstrafe, ob diese auch im Geheimen ausgeführt wird. Gedeihliche Staatswirtyschaft und Staatsökonomie versteht man im osmanischen Reiche so wenig, als gute Hauswirthschast im Kleinen; daher beim Verderben des Ganzen doch so viele reiche Hilfsquellen darin trocken liegen.

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