Mannheim
Compact Memory

Dibre Emeth · 1876-01-01 · 9-10 (1876) · page 22

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
32 (1876)
Issue
9-10 (1876)
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2554541-2554828-2554834--06643-2562635
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

150 dem ein öffentliches Zeugniß ablegt, was zu thun und zu unterlassen ist, wird man mit ihrer Idee und ihrem Zwecke wohl vereinbar finden müssen. Jedesfalls beweist der Erlaß des König Friedrich I., daß derselbe eine sittlich sehr hohe Auffassung von seinem Amte gehabt hat. Er kennt sich nur als einen Diener Gottes und seines Heilandes und weiß sich als solchen verantwortlich. Darum giebt er das vorliegende Gesetz, mag es einen greifbaren Erfolg haben oder nicht, in dem Bewußtsein, daß er seine Pflicht zu erfüllen und die Gewissen seines Volkes mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln wach zu erhalten habe. Der moderne Gedanke, daß man im Staate nur weltliche Zwecke zu erstreben oder allein auf die Legalität zu achten habe, ist ihm fremd, sondern König und Volk in allen seinen Gliedern sollen nach seiner Ueberzeugung vielmehr danach streben, den Willen Gottes auf Erden auszurichten. Der Staat steht nach dieser Anschauung weder außerhalb der Religion, noch gleichgültig derselben gegenüber, sondern hat auch an seinem Theile gar nichts Anderes, als lediglich göttliche Aufgaben zu vollbringen, deren letzter Sinn es ist, die Menschen ihrer ewigen Bestimmung entgegenzuführen. Zugleich aber kennt Friedrich I. in seltenem Maße die Grenzen des Staates auf religiösem Gebiete. Er will, so lange Andersgläubige das Heilige ihrer Mitunterthanen nur nicht in den Staub ziehen, denselben die volle Verantwortung für ihren Glauben überlassen. In dieses Gebiet einzumischen hält er sich für völlig unbefugt; denn er weiß freilich wohl von einem Richterftuhle auch für den falschen Glauben und bezeugt dies auf's Nachdrücklichste, aber derselbe ist ihm nicht ein weltlicher oder menschlicher Gerichtshof, sondern ausschließlich und allein der unsichtbare Thron Jesu Christi. Deshalb will er auch das Thörichteste nicht mit Gewalt unterdrücken, sondern in dieser Beziehung sein Schwert durchaus in der Scheide behalten. Aber wie berührt es doch auch das Herz, wenn ein König in der Ausübung seines obrigkeitlichen Amtes eine solche Scheu vor der Heiligkeit Gottes an den Tag legt und er es sich, die Ehre desselben zu erhalten, so ernst angelegen sein läßt. Und wie ergreifend ist es, denselben in so inniger und eindringlicher Weise sein ganzes Volk auffordern zu sehen, daß es mit den Waffen des Wortes Gottes allein und mit Gebet ausgerüstet den Juden nachgehe, um ihr ewiges Heil zu fördern. Ein König sein ganzes Volk

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.