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Dibre Emeth · 1876-01-01 · 9-10 (1876) · page 20

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
32 (1876)
Issue
9-10 (1876)
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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m bleiblichen Gefahr, für zulässig halten dürfte. Weil aber dabei die Ehre unfers Gottes, Herrn und Heilandes Jesu Christi vertheidigt, erhoben und von allem Volk erkannt werden muß, und zum Preis der Majestät unsers Gottes weit sicherer sein will, dasjenige, so verdächtig ist und als gotteslästerlich angegeben worden, schlechterdings abzuschaffen, als mit Gefahr über das ganze Land und alle seine Einwohner längcrhin zu dulden; so wollen, setzen und ordnen Wir hiermit und in Kraft dieses, daß von nun an bis zu ewigen Zeiten kein Jud, Mann oder Weib, Jung oder Alt in unfern Landen, alsofort bei Verlust, daraus gejaget zu werden, weder in der Schul, noch in seinem Hause, die angeführten Worte des Gebetes Schechem big Joschia brauchen, beten und aussprechen, dabei ausspeien und hinwegspringen, auch den Kindern nicht beibringen sollen. Und damit man dessen um so viel mehr versichert sei, so soll auch hinführo das Gebet Olenu, welches sonst von Jedem in der Stille in der Schule gebetet worden, von Einem aus der Gemeinde laut und deutlich gesprochen und von den Ucbrigen nachgebetet werden, dazu Wir gewisse Aufseher verordnen wollen, die deshalb die Judenschulen öfters besuchen werden. Da aber zu Hause oder anderswo ein oder mehr Juden sich gelüsten lassen sollten, wider dieses unser ernstliches Gebot zu handeln und die verdächtigen Worte dennoch zu beten und dabei zu speien und zu springen, oder den Kindern ein solches beizubringen, so soll wider den oder dieselben, alsobald es in Erfahrung gebracht wird, mit der angedrohten Strafe unverzüglich verfahren werden. Diejenigen aber, welche, ohne daß man solches erführe, cs thun und insgeheim mehrberührte Worte zur Schmach unseres Heilandes mit dem Munde oder auch in ihren Herzen sprechen möchten, wollen wir der göttlichen Allmacht, die auch die verstockten Herzen ändern und erreichen kann, überlassen haben, und wird Jesus Christus, unser Herr und Erlöser, seine Ehre schon zur rechten Zeit zu erretten wissen. Wir versehen uns aber allergnädigst, daß die Juden diesem unfern Gebot, welches wir in allergnädigster Erwägung, daß sie ehemals Gottes geliebtes Volk gewesen, und daß sie nach dem Fleisch die Befteundeten unseres Heilandes seien, mit Liebe, Mitleid und Erbarmung gegen sie verknüpft haben, sonsten aber die Ehre unsers Gottes von uns unumgänglich erfordert, so viel mehr allerunterthänigsten Gehorsam bezeugen werden, weil ihnen darin nicht das Geringste wider ihre Religion,

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