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Dibre Emeth · 1876-01-01 · 9-10 (1876) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
32 (1876)
Issue
9-10 (1876)
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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131 einander theilen, einander völlig widersprechende geworden seien, und der Gegensatz ein unversöhnlicher, so bleibe eben nichts Anderes mehr übrig, als die natürliche Zusammengehörigkeit zu opfern und damit dem Religiösen jene erste Stelle, die ihm gerade im Judenthum am Allermeisten gebühre, wieder zurückzugeben. Gedanken dieser Art also haben unter den preußischen Juden allmählig eine solche Stärke erlangt, daß sich schließlich auch der Staat und die Gesetzgebung genöthigt sahen, auf dieselben Rücksicht zu nehmen und es zu bestätigen, daß im Judenthume Richtungen und Strömungen vorhanden seien, die in nicht geringerem Grade als innerhalb des Christenthums ein Zusammengehn und Zusammenwirken der verschiedenen Elemente zur Unmöglichkeit machten. Umschließt der eine Schovß des Christenthums ja doch nicht auch eine einheitliche Gemeinde, sondern sind aus demselben verschiedene Konfessionen oder Kirchen hervorgegangen, so gilt das Nämliche für das Judenthum. Und es ist nunmehr eben zur öffentlichen Anerkennung gelaugt, daß „jüdische Konfessionen" vorhanden sind, die zum Müdesten nach den Behauptungen, die wir aus dem jüdischen Lager selbst vernehmen, die nämliche Tragweite wie die christlichen haben, ja — so wird orthodvxerseits selbst behauptet — noch viel schroffer von einander geschieden sind. Die christlichen Konfessionen, hören wir, stehn doch alle auf dem gleichen und gemeinsamen Boden des Apostolischen Glaubensbekenntnisses, die jüdischen dagegen hätten zum Theil gar keinen gemeinsamen Boden. Denn die Anerkennung, daß Gott nur eine Person sei, finde sich auch im Muhamedanismus und reiche daher nicht aus, um die Eigenthümlichkeit des Judenthums zu begründen. Die Stellung zum Gesetze erst, unter dem man das Gesetz Mosis nach der Auslegung der Ueberlieferung des Talmud versteht, verleihe dem Judenthum seinen besonderen und specifischen, keiner andern Religion zukommenden Charakter. Da aber die moderne Reform des Judenthums den göttlichen und verbindlichen Charakter dieses Gesetzes leugne und demselben höchstens eine geschichtliche Bedeutung einräumc, bei der cs in den Willen des Einzelnen gestellt werde, ob er noch irgend etwas oder wie viel er von den bisherigen Satzungen halten wolle, so fehle die Uebereinstimmung im Wesen. Die Wahrheit aber stehe höher als alle Nützlichkeitsrücksichten, und, so schmerzlich der Riß sei, er müsse geschehn, wenn anders Israel seine Bedeutung und seinen Werth behalten solle. 9*

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