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Dibre Emeth · 1876-01-01 · 7-8 (1876) · page 23

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
32 (1876)
Issue
7-8 (1876)
Date
1876-01-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
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1 119 auf eine 300 Fl. übersteigende Summe lautete, so wurde die Sache vor das Schwurgericht verwiesen. Die Anklage aber lautet: „I. Goldstern, 32 Jahre alt, verheirathct, evangel. Religion, stammt von jüdischen Eltern, die in Lemberg wohnten. Seit Anfang 1874 hat er den Entschluß gefaßt, zum evangelischen Glauben überzutreten und ein Missionar zu werden. Sein Vorhaben auszuführen, beschloß Goldstern, Lemberg und Galizien zu verlassen, wozu er aber, so bemerkte der Staatsanwalt, Geldmittel nöthig hatte; Geldmittel jedoch auf redliche Weise zu erlangen, ist nicht eine so leichte Sache, und so hat sich denn Goldstern dieselben auf betrügerische Weise zu verschaffen gesucht. Er schrieb Wechsel, welche die Namen der bekannten Firmen Reinhold und Buber als Acceptanten und die seiner Mutter Breindel als Ausstellerin und Girantin trugen. Die Wechsel lauteten zusammen auf 600 Fl.; den einen hat die Kreditbank baar ausgezahlt, die Hypothekenbank dagegen hat bei Reinhold in Betreff des andern Wechsels anfragen lassen, und so ist der Betrug zu Tage gekommen. Reinhvld nämlich erklärte, daß alle Wechsel gefälscht seien, und Goldstern sich des Verbrechens des Betrugs schuldig gemacht habe. Weiter klagt der Staatsanwalt den Goldstern an, daß sich derselbe auf betrügerische Weise von den hiesigen Goldschmieden Raps und Süß zwei Paar mit Diamanten besetzte Ohrringe, 550 Fl. werth, verschafft habe, indem er vorgab, sie nur nach Hause nehmen zu wollen, um sie seiner Frau zu zeigen und sich von ihrem Werthe selbst zu überzeugen. Anstatt sie jedoch nach Hause zu nehmen, hat er sie in der Hypothekenbank versetzt und sich die eingelösten 190 Fl. behalten. Ebenso hat Goldstern dadurch einen Betrug begangen, daß er sich fast gleichzeitig von dem Goldarbeiter Abraham Zipper unter allerlei Vorwänden zwei mit Brillanten besetzte Fingerringe, 35 und 18 Fl. werth, verschaffte und diese zwei Ringe, ohne sie auch nur seiner Frau zu zeigen, versetzte. Nachdem Goldstern alle diese Betrügereien ausgeführt hatte, hat er Lemberg und seine Familie verlassen und ist über die Grenze gegangen. In Folge der Anklage, welche die beschädigten Goldschmiede, denen weder die Mutter noch der Schwiegervater ihren Verlust entschädigen wollten, beim Gerichte anhängig machten, hat man einen Steckbrief hinter dem Schuldigen erlassen, und erst nach

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