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Dibre Emeth · 1875-01-01 · 7-8 (1875) · page 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
31 (1875)
Issue
7-8 (1875)
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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108 An Religiosität fehlte es gerade diesem Glicde des jüdischen Stammes am Wenigsten; die religiösen Fragen waren bis auf die allcrncuste Zeit und sind theilwcise sogar noch heute daselbst die völlig Ausschlag gebenden. Aber die zu Tage getretenen Früchte dieser Religiosität waren für jene Juden selbst und für das Ganze des Volkes und des Landes, dem eben diese jüdische Bevölkerung angehört, sehr wenig heilscune. Es würde freilich höchst ungerecht sein, wollte man der jüdischen Bevölkerung Rußlands alles Gute absprcchcu; o nein, es finden sich entschiedene Lichtseiten in dem Bilde derselben. Unter ihrem Abschluß gegen die Außenwelt und unter dem Kampfe mit derselben haben sich auch die russischen Juden um so inniger unter einander verbündet. Das Gesetz aber hat ihrem Familienleben einen streng ehrbaren Charakter ausgeprägt. Das Familienoberhaupt genießt ein patriarchalisches Ansehen; die Jungen sind den Alten gehorsam und schweigen in ihrer Gegenwart. Die väterliche Religion steht der großen Mehrzahl noch überaus hoch; ein Kind, das dieselbe verläßt, wird, trotz des sonst innigen Zusammenhangs der Familienglieder, fortan als tobt betrachtet. Man wacht über der Keuschheit der Jugend sehr ernst und verheirathet sie lieber sehr früh, um sie nur vor geschlechtlichen Sünden zu bewahren. Die Sabbathsgesetze werden auf's Peinlichste beobachtet, die talmudischen Satzungen von der Mehrzahl noch um des Gewissens willen sorgfältig geübt; denn die Religion ist der Regel nach den russischen Juden noch Herzens- und Gewissenssache. Gesetzeskunde gilt gewöhnlich dort noch als der größeste Vorzug; Geld und Besitz werden viel weniger geachtet; ein berühmter, wenn auch vielleicht bettelarmer Gesetzeskundiger, der eine Tochter aus reicher, aber nicht religiös-gelehrter Familie heirathet, läßt sich gewissermaßen zu ihr herab, und die Familie der Letzteren fühlt sich durch ein solches Ehebündniß hoch geehrt. Der Gesetzeskundige nimmt die höchste gesellschaftliche Stellung ein; er besitzt als solcher eine höhere Heiligkeit als die Uebrigen, und ist eine Säule für sein Volk; denn allein ja um der Gelehrten willen behält Israel seine Ehrenstellung bei Gott und wird so von der Feindschaft der Völker errettet. Weil sich aber Jedermann die Gesetzeskenntniß verschaffen kann, wenn er nur die hinreichende Befähigung besitzt, so rekrutirt sich der jüdische Adel Rußlands aus allen Schichten der Bcvölkc-

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