Mannheim
Compact Memory

Dibre Emeth · 1875-01-01 · 7-8 (1875) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
31 (1875)
Issue
7-8 (1875)
Date
1875-01-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2554541-2554821-2554825--06395-2562380
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

105 Zu diesem Fortschritte wollte es jedoch bisher dort nicht kommen, wo die Bauern aus den oben angegebenen Gründen unter dem gewaltigen Einflüsse jüdischer Schankwirthe standen. Da hat sich nun die Gesetzgebulig in's Mittel gelegt. Dieselbe hat die Schankberechtigung auf die Hausbesitzer beschränkt und von der Einwilligung der Gemeinde abhängig gemacht. Da die Schänken selbst aber zumeist den Gutsbesitzern gehören, so ist den Inden hiermit jedcsfalls der Verkauf von Spirituosen untersagt. Begreiflicherweise hat daher dieser Ukas unter ihnen eine ungemeine Erregung hervorgernfcn. Einer von ihnen, I. Jatyon, hat sich sogar in einer französischen Schrift (Comment la Russie progresse) an die übrige Welt gewandt, um dieselbe zu bewegen, daß durch ihre Vermittelung dieses Gesetz rückgängig gemacht werde. Wir erfahren aber aus der fraglichen Schrift, daß von dem Ukas etwa 500,000 Juden betroffen werden. Leider hat Herr Jatyon in seinem ganzen Buche kein einziges Wort für seine Religionsgenossen, das ihnen zu Gcmüthe führen möchte, was für ein überaus trauriges Zeichen cs sei, wenn sich etwa der 5. oder 6. Theil der Seinigen von einem so entsetzlich bösen Gewerbe ernährt, während doch die russische Regierung diejenigen unter ihnen mit besonderen Vorrechten ausstattet, welche sich mit Industrie und Handwerk u. s. w. beschäftigen wollen. Gegenwärtig findet das genannte Gesetz in den fraglichen Distrikten unter den Juden den heftigsten Widerstand. Mit Hülfe der ihnen eng verbundenen Gutsbesitzer und durch den Einfluß auf die Bauern wußten sie sich bisher in vielen Dörfern zu behaupten, indem sie sich, wenn auch nur fingirt, als Eigenthümer der herrschaftlichen Schänken darstcllten. Oder ein Bauer ließ sich mit Bewilligung des Gutsbesitzers und der Gemeinde die Schankbcrcchtigung ausstellen, während der bisherige jüdische Arendator in der Schankwirthschaft verblieb. Sobald nun der Accisebeamte erscheint, verschwindet der Jude, und nur der schankberechtigte Bauer wird vorgcfunden, der Arendator aber tritt, sobald der Beamte fort ist, wieder an die alte Stelle. Jedoch nicht in allen Fällen gelingt cS ihnen, auf diese Weise das Gesetz zu umgehn, und dann entstehen ernste Konflikte. Die russischen und galizischen Juden unterscheiden sich wesentlich von ihren westlichen Nachbarn. Unter ihnen finden sich sehr viele trunksüchtige, rohe, zu Raub und Tvdt-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.