Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 31 (1875)
- Issue
- 7-8 (1875)
- Date
- 1875-01-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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_104_ den Holz-, Hanf- und FlachSarbciten, die doch bei der großrussischen Bevölkerung so lohnend sind, durchaus fern." Das nachträglich von Seite» der russischen Negierung erlassene Verbot des Laudcrwcrbcs von Seiten der Inden mag in den oben mitgetheiltcn Erfahrungen seinen Grund haben. Die besonderen Vorrechte, welche den ein Handwerk oder den Manufakturbctricb oder eine gelehrte Laufbahn erwählenden Inden gewährt worden sind, haben doch bei ihnen eine größere Gunst für jene LebcnSbcrnfe und zumal für die crstcrcn nicht erweckt. Nur der Branntwein-Destillation haben sich viele unter ihnen zugewandt, aber gerade hier und ebenso im Branntwein -Ausschank sind sehr ernste Konflikte zwischen der Regierung und der christlichen Bevol' keruvg einerseits und den Juden andrerseits entstanden. An diesem Punkte haben sich nämlich äußerst betrübende Erscheinungen zu Tage gestellt. Wir hörten vorhin, in welche Abhängigkeit von den Juden besonders der Landmann durch den Branntweinschank derselben gcrathcn ist. Der Bauer kommt der Regel nach aus den Branntweinschulden bei dem jüdischen Wirth nicht heraus; seine Ernte ist nur zu oft bereits im Voraus dem Letzteren verfallen. Da von dem Bauern gewöhnlich nicht sofortige Bezahlung in Geld verlangt wird, sondern er auf Rechnung trinken darf, und der Schankwirth die Neigung zum Trinken so lange begünstigt, als er noch Entschädigung zu irgend einer Zeit erhoffen kann, geräth der Landmann bei ihm aus einer Schuld in die andere und bleibt ihm unaufhörlich verhaftet. Das ist der Krebsschaden, an welchem das Leben der Bauern in den polnischen und südlichen Provinzen Rußlands leidet. Wohl ist die Trunksucht auch in großrussischen Gouvernements gleich groß, aber nirgends führt dieselbe ein so entsetzliches sociales Elend herbei, als eben in jenen Distrikten, wo Juden die Schankwirthschaft ausüben. Die Regierung hat auch erkannt, daß, wenn dem Volke geholfen werden soll, vor Allem der Trunksucht gesteuert werden muß; und ihre Bemühungen sind zum Thcil bereits von Erfolg gekrönt. Seit Aufhebung der Leibeigenschaft vermindert sich die Trunksucht in Rußland merklich; die Zahl der Dörfer vermehrt sich überaus schnell, iu welchen durch einen Gemcindespruch das Halten von Trinklokalcn auf's Strengste verboten wird; statt der Schänken sind dagegen in vielen Dörfern des mittleren und nördlichen Rußlands Thcestuben errichtet worden.