Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 30 (1874)
- Issue
- 5-6 (1874)
- Date
- 1874-01-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2554541-2554813-2554817--06179-2562158- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
8S diplomatisches Compromißwesen, keine Verschleierung der Gegensätze können auf religiösem Gebiete helfen, sondern sind hier vielmehr vom höchsten Uebel, weil sie das Gewissen, die Grundlage alles Religiösen verletzen: diese Erkenntniß greift in weiteren jüdischen Kreisen um sich und drängt zum Handeln. Man wird sich erinnern, daß der jüdische Abgeordnete Lasker im preußischen Parlamente der Fürsprecher der orthodoxen Partei unter seinen Glaubensgenossen geworden ist, indem er, obwohl er für seine Person von religiösen Fragen weder im Sinne der eincn, noch im Sinne der anderen Partei berührt zu sein scheint, dem Antrages der Orthodoxen aus. Gerechtigkeitsgründen die Billigung durch das Haus der Abgeordneten verschafft hat. Bisher nämlich waren die Juden Preußens gesetzlich gezwungen, trotz aller Glaubens- Verschiedenheiten in ihrer Mitte Gesammtgemeinden zu bilden, für deren Erhaltung jeder Jude eines bestimmten Distriktes wohl oder übel beizutragen verpflichtet war. So lange haben die verschiedenen Parteien diesen Zustand ertragen, gegenwärtig empfinden aber viele Orthodoxen denselben als eine so große Gewissenslast, daß sie ihn auf keine Weise länger dulden wollen. Im Zusammenhänge mit der neueren Regelung , der kirchlichen Verhältnisse in Preußen haben sie daher die Erledigung dieser Sache gefordert. Sie haben beantragt, daß ^ein Jude, auch ohne das Judenthum aufzugeben, dennoch aus der Gemeinde seines Ortes oder Distriktes anszutreten berechtigt fein solle. Oder mit anderen Worten, sie verlangen geradeswegs, daß es ihnen ebenso gestattet werde, verschiedene jüdische Confessioncn zu bilden, wie es im Christenthume eine evangelische, katholische, griechische u. s. w. Confesston giebt. Das Judcnthum, erklären sie, habe aufgehört etwas Einheitliches zu sein, und der nationale Zusammenhang sei nicht mehr im Stande das einigende Band zu bilden, da der religiöse Zwiespalt ein zu großer sei. Wie die Deutschen verschiedenen Confesstonen angehörten, so und in einem fast noch schärferen Grade gehörten die Juden, welche sich Orthodoxe oder Reformer nennten, verschiedenen Confesstonen an. Trennung sei das Einzigewas hier noch helfen könne und diese Trennung solle der Staat, der sie, freilich allein durch Juden selbst hierzu veranlaßt, zw lange verhindert habe, nunmehr gesetzlich genehmigen. — Das preußische Parlament hat den Antrag, der die Regierung auffordert, die Verhältnisse der Juden in diesem Sinne zu regeln, angenommen.