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Dibre Emeth · 1873-01-01 · 9-10 (1873) · page 15

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
29 (1873)
Issue
9-10 (1873)
Date
1873-01-01
Page
– (sequence 15)
Language
German
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143 Welt; es glaubt dann um so gewisser, den heiligen Gottesbau in der unedlen Götzendienerwelt aufgerichtet zu haben. Der Mischna ist eben die Seele des mosaischen Gesetzes verloren gegangen. Das sinaitische Gesetz gehört ja nicht der ersten Zeit des jüdischen Volksstammes an, sondern tritt erst mit der mosaischen Periode ein. Die Grundlage des jüdischen Volkes ist ohne die sinaitische Gesetzgebung gelegt worden, die Grundlage ist das Werk der Gnade und die Gnadenverheißung Gottes. Das Gesetz vom Sinai gehört nur einer Zwischenzeit an; es soll zurücktreten, wenn es wahrhaft erfüllt ist, wenn, wie die Propheten sagen, der Neue Bund erscheint, der Alles in die Herzen schreibt. Von dem Allen ahnt die Mischna herzlich wenig; sie versteht einmal die Gedanken Gottes dahin, daß es demselben im Wesentlichen darauf angekommen sei, in Israel eine besonders bevorzugte politische Erscheinung unter den Nationen zu erwecken, und sie hilft nun Gott darin nach, daß sie, da Gott den alten Volksbau zertrümmert, weitere politische Formen erfindet, welche Israel fort und fort in seiner ausnahmsweisett Stellung erhalten sollen. Israel wird gewissermaßen Selbstzweck; es kommt nur darauf an, daß dies Volk in besonderer Weise existirt, dann ist der eigentliche Rath Gottes erschöpft. Die anderen Nationen sollen wohl von Israel her Licht in ihre Finsterniß leuchten sehn, um so mehr sich aber dessen bewußt werden, daß die Juden ihnen wie die höhere Welt der niederen gegenüberstehn. Der Ruhm bleibt schließlich bei Israel stehn, und nicht ist dieses Volk lediglich ein Werkzeug in Gottes Hand, das an sich selbst gar keinen besonderen Werth vor den Anderen hat. Der Menschenruhm ist nach dieser Anschauung das letzte Ziel der Wege Gottes. Wohl giebt es, wie Grätz richtig sagt, Ansätze zur Verinnerlichung der Religion in der Mischna, aber es bleibt allein'bei den Ansätzen, wie er ebenso richtig hervorhebt. Im Uebrigen stumpft die talmudische Gesetzgebung das Gewissen und das sittliche Bewußtsein Gott und den Menschen gegenüber ab; denn sie setzt an die Stelle der den ganzen Menschen tief innerlich in Anspruch nehmenden biblischen Gebote ganz überwiegend völlig äußere Leistungen; sie weist zumeist aus die bloße Legalität hin und beseitigt durch dieselbe das

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