Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 29 (1873)
- Issue
- 9-10 (1873)
- Date
- 1873-01-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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139 Und 5. Mose 12, 32. „Alles, was ich euch gebiete, das sollt ihr halten, daß ihr damach thut. Ihr sollt nichts dazu thun, noch davon thun." Eben deshalb hatten die Sadducäer ganz Recht, wenn sie gegen das mündliche Gesetz auftraten, obwohl es freilich ihrerseits durchaus nicht der Eifer für Gott und Gottes Sache, sondern vielmehr die Unlust war, die Behaglichkeit des Lebens durch Einschränkungen stören zu lassen. Nur Christus und die Seinen bekämpften das mündliche Gesetz, „die Aussätze" der Pharisäer, wie sie bekämpft werden mußten, d. h. als menschliche Verunstaltungen einer göttlichen Sache. Allerdings aber ist das gesammte mündliche Gesetz, die Mischna und der Talmud überhaupt eine grundsätzliche Versündigung an dem mosaischen Gesetze; ihre Existenz selbst ist eine beständige Verleugnung des Gesetzes vom Sinai. Denn während dasselbe nicht eine einzige gesetzliche Bestimmung neben sich gelten lassen will, so machen doch gerade solche den einzigen und alleinigen Inhalt derselben aus. Die Mischna und der Talmud sind ein radikaler Abfall vom Mosaismus. Mögen die einzelnen Bestimmungen derselben bald den Geboten vom Sinai ähnlich, bald unähnlich sein, darauf kommt nichts an, „sie thun etwas dazu" oder „thun etwas ab," und sind also, ob sittlich gut und erträglich oder sittlich schlecht und unerträglich, auf jeden Fall ein Majestätsverbrechen gegen die Thora. Das gesammte Judenthum, welches diesen Weg gegangen ist, das Judenthum also von den Zeiten Christi an, trägt in seinem ganzen Dasein den Stempel des principiellen Anfgebens der ihm von Gott angewiesenen Stellung. Von hier ab gehn die Juden nicht bloß aus sündlicher Nachgiebigkeit gegen diesen oder jenen fremden Einfluß, sondern grundsätzlich „ihre eigenen Wege" und sind, so lange sie das thun, wohl noch Juden der Abstammung nach, aber nicht Gottes Volk, sondern wie es Hosea 3, 4. 5 beschreibt: weder Juden im Sinne des Alten Testaments, noch Heiden. Wenn nun aber eine neue Rechtsordnung gegen den ganz bestimmten Protest einer früheren in das Leben tritt, so kann es nicht anders geschehen, als weil sich ein neuer Geist geltend macht und