Mannheim
Compact Memory

Dibre Emeth · 1873-01-01 · 9-10 (1873) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
29 (1873)
Issue
9-10 (1873)
Date
1873-01-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
100% known words query
IRI
…/2554541-2554805-2554811--06028-2562003
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

138 gut der jüdischen Nation, an der sie sich erziehen, und aus der sie Anhänglichkeit an Lehre und Nationalität schöpfen sollte." Die eben mitgetheilten Ausführungen des Prof. Grätz über unseren Gegenstand entsprechen der Sache in hohem Maaße. Ganz richtig hebt derselbe hervor, daß ungefähr seit der Zeit Christi das Judenthum einen eigenthümlichen Gesetzescharakter angenommen hat, es wird seitdem recht eigentlich eine Gesetzesreligion. Das nunmehrige Gesetz unterscheidet sich aber von dem früheren Gesetze der Juden, dem Gesetze des Moses. Es ist nicht mehr das Gesetz, welches in den 5 Büchern Mosis vorliegt, behauptet aber die rechte Fortsetzung oder Ausbildung des letzteren zu sein, und für das Volk Israel genau dieselbe Bedeutung zu besitzen, wie jenes frühere. Ob mit Recht, das ist die Frage. Schon die Sadducäer der Tage Christi verneinten dies, ebenso wie Christus und seine Jünger nach ihm. Sie alle berufen sich, wenn auch aus verschiedenen Gründen, darauf, daß die Gesetzgebung vom Sinai keinem Menschen irgend eine Aenderung ihrer Bestimmungen gestatte. In der That ist es auch so. Gott ist der souveräne Gesetzgeber am Sinai. Alles was Moses unter dem Volke ordnet, ordnet er auf Gottes Befehl. Gott wird auch von dem Volke um seine Entscheidung über Gesetze, die geändert oder modificirt werden sollen, gefragt. Denn freilich, Gott ist nicht gebunden, aber das Volk ist es. Gott kann auch ein neues Gesetz, eine neue Ordnung oder einen neuen Bund festsetzen, aber die Juden dürfen es nicht, sie haben ihrerseits nur zu hören und zu gehorchen. Für sie ist das Gesetz ein fertiges und abgeschlossenes, und es bleibt nur übrig, daß sie in derselben Weise auf eine That Gottes warten, welche die neue Ordnung der Dinge herbeiführt, wie sie auf die Gesetzgebung vom Sinai zu warten hatten, um dieselbe dann mit willigen Herzen aufzunehmen. Nachdem das Sinaitische Gesetz gegeben ist, wird dasselbe für das Volk zu einem „Rühre mich nicht an" gemacht, indem das ausdrückliche Gebot gegeben wird: 5. Mose 4, 2. „Ihr sollt nichts dazu thun, das ich euch gebiete und sollt auch nichts davon thun, auf daß ihr bewahren möget die Gebote des Herrn, eures Gottes, die ich euch gebiete."

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.