Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 29 (1873)
- Issue
- 9-10 (1873)
- Date
- 1873-01-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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135 soll man dem Himmel ebenso danken wie für einen Glückszufall. Die Mischna nimmt überhaupt einen Ansatz zur Verinnerlichung der Religion. Das pflichtmäßige Vernehmen der Schofar- (Posaunen-) Töne am Neujahr, an Festtagen und am Versöhnungstage des Jubeljahres soll nicht ein äußerliches, gedankenloses Thun bleiben, sondern eine gewisse Stimmung erzeugen, die das Gemüth zu Gott erhebt. Als Beispiel wird angeführt: nicht Mosis Hochhalten der Hände hat den Israeliten gegen Amalek den Sieg verliehen, und nicht die aufgerichtete eherne Schlange hat sie in der Wüste von den Schlangenbissen geheilt, sondern well sie ihr Herz zu Gott erhoben haben. Es bleibt aber bei diesem Ansätze und wird nicht weiter ausgeführt. Dem bindenden Gesetze wurde mehr als der sich selbst Norm gebenden Gewissenhaftigkeit verttaut. Eine andere Eigenthümlichkeit neben dem juristischen Grundzug der Mischna und vielleicht eine Folge desselben ist ihre, allerdings mehr formale Seite, allerhand mögliche, wenn auch äußerst fern liegende Fälle zu ersinnen und zusammenzustellen, um darauf verschiedenartige Gesetze anzuwenden, (eine Art Casuistik). Diese in der Folgezeit bildend und mißbildend wirkende, logische Schärfe, aber auch Sophisterei fördernde Eigenthümlichkeit hat sich wohl erst in den allgemeinen Hochschulen von Jabne und Uscha und in den vielen andern privaten Lehrhäusern ausgebildet. Der scharfsinnige R. Meir und seine Jünger mögen am meisten dazu beigetragen haben. Man begnügte sich nicht, vorkommende Fälle nach den bereits vorhandenen pentateuchischen und überlieferten Gesetzen und Grundsätzen zu beurtheilen und zu entscheiden, sondern gefiel sich darin, verwickelte Fälle und Lebenslagen phantastisch aüszumalen, um herauszubringen, daß z. B. zuweilen auf eine einzige Handlung mehrere Gesetze zur Anwendung kommen könnten. Die Mischna hat alle diese Vorgefundenen Schulthemata mitaufgenommen und sie vielleicht noch durch Beispiele vermehrt. Namentlich gebraucht sie diese kasuistische Eigenthümlichkeit, um gehäufte Straffälligkeit oder Büßungen anschaulich zu machen: „Mancher pflügt ein einziges Beet und begeht dabei acht Sünden," oder „zwei Brüder, die zwei Schwestern geheirathet und sie vorkommend vertauscht haben, können