Mannheim
Compact Memory

Dibre Emeth · 1873-01-01 · 9-10 (1873) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
29 (1873)
Issue
9-10 (1873)
Date
1873-01-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2554541-2554805-2554811--06023-2561998
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

133 schauung zieht sich durch die ganze Mischna. Der Lohn für gewissenhafte Erfüllung der religiösen Vorschriften sei der Antheil an der jenseitigen Welt (Chelek le Olam Ha-Ba), dessen jeder Israelit gewärtig sei, es sei denn, daß er die Auferstehung leugne oder behaupte, die Thora sei nicht von Gott offenbart, oder wenn er als Epikuräer (Mensch ohne Glauben) lebte. Es gebe aber auch einen diesseitigen irdischen Lohn. Wer auch nur eine einzige religiöse Pflicht gewissenhaft erfüllt, dem wird vom Himmel Gutes erwiesen, sein Leben wird verlängert und er kann im heiligen Lande Antheil haben. Damit wird eine Ausgleichung zwischen den diesseitigen Verheißungen in der Bibel und dem jenseitigen Lohn in der zukünftigen Welt versucht, einem Dogma, welches sich erst in der nachexilischen Zeit ausgebildet hat. Gewisse Pflichterfüllungen bringen diesseitigen und jenseitigen Lohn. Ehrerbietung gegen Eltern, Mildthätigkeit, zeitiger Besuch des Lehrhauses, Gastfreundschaft, Ausstattung armer Bräute, Begleitung von Leichen, andächtiges Beten, Friedenstiftnng und ganz besonders Beschäftigung mit der Lehre (Talmud Thora). Eine jenseitige Strafe kennt die Mischna nicht, wie auch keine Hölle. Für Vergehungen und Uebertretung hat sie nur diesseitige richterliche Strafen, — allerdings nach dem Grade derselben: Geißelung, Hinrichtung durch das Synedrium in vier Stufen: durch das Schwert, durch Strang, durchs Feuer und durch Steinigung und endlich frühzeitiger Tod durch Gottes Hand (Kharat). Aber auch die schwerste, ftechste Versündigung würde durch den Tod gesühnt, geringere schon durch Reue und den Versöhnungstag. Fahrlässige Vergehungen erhalten ihre Vergebung durch Opfer. Freilich Vergehen gegen Menschen würden nicht eher gesühnt, als bis der Verletzte schadlos gehalten, zufriedengestellt und ausgesöhnt ist. In jeder sittlichen und rechtlichen That oder Unthat liege auch eine religiöse Seite, aber sie wird nicht über-, sondern untergeordnet. Als höchste Tugend gilt der Mischna die Beschäftigung mit der Lehre, die Gesetzeskunde oder die Halacha-Kenntniß (Talmud Thora). Sie verleiht ein eigenes Verdienst der Rechtfertigung (Zechut Thera), schützt und befördert diesseits und jenseits. „Wer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.