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Dibre Emeth · 1873-01-01 · 9-10 (1873) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
29 (1873)
Issue
9-10 (1873)
Date
1873-01-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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133 ein Armer von der öffentlichen Wohlthätigkeit zu beanspruchen hat und selbst wie viel Kinder ein Ehemann zeugen müsse, um seiner Pflicht zu genügen, zur Bevölkerung der Erde, „die Gott nicht zur Verödung geschaffen," beizutragen. Im Allgemeinen setzt ste voraus, vaß die ganze Thora, d. h. sämmtliche Gesetzesvorschristen, auch diejenigen, welche nicht augenfällig in den 5 Büchern Mosis Vorkommen, bewährte Ueberlieferung seien, die Mose vom Sinai empfangen, dem Josua übergeben, dieser den Aeltesten, diese wiederum (taktvoll die meist kriegerischen und wenig religiösen Richter überspringend) den Propheten und diese den Männern der großen Synagoge überliefert haben. Sämmtliche nicht in den 5 Büchern Mosis gegebenen Gesetze nennt die Mischna Worte der Schriftkundigen (Dibre Soferim), ohne genau und folgerichtig zu unterscheiden, zwischen solchen, die von einem der Tanaiten seit Hillel aus dem Schristwort abgeleitet oder ausgedeutet, und solchen, welche von einer Synedrialbehörde oder von einer Schule als verhütende Umzäunung eingeführt worden sind. Zwar ist in der Mischna die Erinnerung an das Mißbehagen mancher Tanaiten, namentlich R. Josuas, bei vielen durch Deutung gewonnenen Bestimmungen nicht ganz erloschen, daß manche derselben „Bergen gleichen, die an einem Haare hängen," d. h. Manches in der Luft schwebt; nichts desto weniger stellt sie sämmtliche bis dahin festgestellte halachische Gesetze als unverbrüchliche Norm hin. Wiederholt ist in der Mischna die Werthgleichheit sämmtlicher religiöser Vorschriften und Pflichten behauptet. Die Sentenz, welche ihr Sammler, Rabbi Juda, ausgesprochen hat, könnte man an die Spitze als Aufschrift setzen: „Welchen Weg soll der Mensch wählen? Einen, der für den Wandelnden und bei den Menschen ehrenvoll ist. Sei ebenso gewissenhaft in Betreff leichter, wie wichtiger Vorschrift, denn du kennst den Lohn der Gebote nicht. Wäge den Schaden durch eine Pflichterfüllung gegen ihren Lohn und den Gewinn durch eine Uebertretung gegen ihren Schaden ab. Habe drei Dinge stets vor Augen, so wirst du zu keiner Uebertretung kommen: es giebt ein schauendes Auge, ein vernehmendes Ohr, und alle deine Thaten sind in ein Buch eingezeichnet." Dieselbe An-

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