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Dibre Emeth · 1873-01-01 · 9-10 (1873) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
29 (1873)
Issue
9-10 (1873)
Date
1873-01-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
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180 Der Haupttheil der Lehre hatte einen Gesetzescharakter, er führte den Namen Mischna, d. h. Wiederholung, gleichsam die zweite, die mündliche Lehre neben der ersten, der schriftlichen, in den 5 Büchern Mosts, oder der Mikra. Diese Mischna aber bildet eben die Grundlage des nachchristlichen Judenthums. Die Kenner und Ueberlieferer derselben hießen Tanaim (Tanaiten). Der Inhalt der Mischna wurde in dreifachen Lehrweisen vorgetragen, die jedoch in innigem Zusammenhänge mit einander standen. Die erste Art war, die überlieferten Gesetzesbestimmungen einfach mitzutheilen im Namen einer älteren Autorität oder kraft eines Beschlusses des Synedriums, ganz trocken ohne weitere Erläuterung, eigentlich nur für das Gedächtniß berechnet, damit die Gesetze, beim Mangel an schriftlichen Dokumenten, nicht der Vergessenheit verfallen sollten. Solche ganz bestimmte, kurz gefaßte Sätze nannte man Halacha, das ebensogut Herkommen, Brauch, wie Praxis bedeutet. Halachische Sätze sollten zur Sicherheit der Ueberlieferung mit denselben Worten mitgetheilt und weitergefördert werden, wie sie aus dem Munde des Lehrers vernommen worden, um dadurch jedem willkürlichen Zusatze vorzubeugen. So weit sie aus älterer Zeit bereits ausgeprägt Vorlagen, waren sie in dieser Zeit noch nicht geordnet oder irgendwie klassificirt, sondern ohne Zusammenhang unter einander, nur an den Namen des Ueberlieferers gereiht. Die zweite Art war, den Stoff der Tradition aus dem Schriftworte nach gewissen Regeln herzuleiten, entweder aus dem Inhalte und Zusammenhänge des Textes, oder aus einer Andeutung, auf einem einzelnen Worte oder einer einzelnen Silbe beruhend. Diese Art der Herleitung aus der Schrift hieß Midrasch (Deutung); das geschriebene Wort galt als Träger für den mündlichen Gesetzesftoff. Die dritte Art war, die Regeln der Schriftauslegung auf Grund vorhandener Gesetzesbestimmungen unter gewissen Umständen auf neue Fälle anzuwenden. Dies Verfahren der Anwendung und Folgerung hieß Talmud (im engeren Sinne). Aber nur allmählich entstand dieses Werk. Vier Jahrhunderte hindurch seit der Makkabäerzeit, wo zuerst die überlieferte Lehre als

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