Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 29 (1873)
- Issue
- 3-4 (1873)
- Date
- 1873-01-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Strafe des Kreuzes unter den Juden. Dr. Philippson, der bekannte Redakteur der jüdischen Reform- Zeitung „Allgemeine Zeitung des Judenthums", hat früher eine in mehrere Sprachen übersetzte und unter seinen Volksgenossen weit verbreitete Brochüre geschrieben: „Haben die Juden Jesum gekreuzigt?" In derselben bestreitet er die Schuld der Juden an dem Tode Jesu ganz nach der Weise, wie es in katholischen Kreisen üblich ist, wenn man die römische Kirche des Mordes an Ketzern beschuldigt. Römische Federn pflegen nämlich alsdann zu antworten: ecclesia non sitit sanguinem, die Kirche dürstet nicht nach Blut, und unterscheidet nun zwischen dem Urtheil, welches die Ketzer vor dem geistlichen Tribunal verurtheilte, und zwischen dem Akte der Tödtung, welcher durch den Arm der weltlichen Obrigkeit geschah. Mit vollem Recht antwortet Jenem die Allg. Zeitung, daß die Kirche nach dieser Unterscheidung nur doppelt schuldig sei.' Denn nicht genug, daß sie selbst körperliche Strafe in Sachen des Glaubens forderte, verführte sie auch die weltliche Behörde zur Theilnahme an ihrer Sünde. Ganz Aehnliches gilt aber von den Ausführungen Philippsons. Er behauptet, ob mit Recht, davon später, daß die Juden die Strafe der Kreuzigung gar nicht gekannt hätten, sondern daß dieselbe ein römischer Brauch gewesen sei, und die Juden daher an dem Kreuzestode Jesu keine Schuld trügen.' Die Antwort ist: Zugegeben, daß die Kreuzigung nur eine römische Strafart war, so hat doch die römische Obrigkeit dieselbe gegen Jesum nicht aus eigenem Antriebe zur Anwendung gebracht. Pilatus hat lediglich auf die Forderung der Juden hin über Jesum das Todesurtheil gesprochen; er selbst hätte ihn nie auch nur vor sein Tribunal gefordert. Indem aber , die Römer das Majestätsrecht der Todesstrafe sich Vorbehalten hatten, brachten sie dieselbe natürlich nach ihrer Weise und nicht nach dem jüdischen Gesetzescoder zur Vollstreckung. Die Juden forderten eben deshalb auch von der römischen Obrigkeit ganz selbstverständlich nicht die mosaische Strafe der Steinigung, sondern die Kreuzigung. Ob sich Herr Philippson das nicht selbst sagt, und nur seinem Publikum zu Liebe derartige Brochüren schreibt! Dilettant durch und durch aus allen Gebieten, wird er natürlich von den Männern der strengeren Wissenschaft unter den Juden wenig geachtet; nur das große jüdische Publikum liest seine Ausführungen gern; denn sie sind geschickt geschrieben und wissen sich dabei in den Nimbus tiefer emdringender Gelehrsamkeit zu hüllen, bei dem die Laien ja nicht zwischen Schein und Wesen zu unterscheiden vermögen. Jüdische Gelehrte, welche die Geschichte besser kennen, greifen daher nicht zu den kleinen Mitteln des I)r. Philippson. So weiß denn auch, um nur das eine Beispiel zu erwähnen, der jüdische Historiograph Grätz in der Frage