Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 29 (1873)
- Issue
- 3-4 (1873)
- Date
- 1873-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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51 kenntlich zu machen, was er durch einen Huldigungskuß gethan habe, als wenn derjenige, der im Triumphe in Jerusalem eingezogen sein und im Tempel öffentlich gepredigt haben soll, Allen (!?) unbekannt gewesen wäre. Sobald die Häscher ihn ergriffen hatten, verließen ihn sämmtliche Jünger und suchten ihr Heil in der Flucht; nur Simon Petrus folgte ihm von ferne. Als es Tag geworden war am 14. Nissan, am Passahfeste, d. h. an dem Tage vor dem Feste der ungesäuerten Brote, wurde Jesus vor das Synedrium geführt. Wie es scheint, machte ihm nicht das große Synedrium, sondern der kleine Gerichtshof von 23 Mitgliedern den Proceß, da nicht der Synedrial-Präsident aus dem Hillel'schen Hause, sondern der Hohepriester Joseph Kaiphas dabei den Vorsitz führte. Das Verhör bestand darin, daß der Gerichtshof sich vergewissern wollte, ob Jesus sich als der Sohn Gottes ausgab, wie die Zeugen ausgesagt hatten. Eö klingt ganz unglaublich, daß ihm deswegen der Prozeß gemacht worden sein sollte, weil er vorher verkündet hätte: Er vermöge den Tempel zu zerstören und in drei Tagen wieder aufzubauen. Eine solche Aeußerung, wenn wirklich von ihm ausgesprochen, konnte nicht Gegenstand einer Anklage sein. Die Anklage lautete vielmehr auf Gotteslästerung, ob Jesus sich als Gottessohn anerkannt wissen wollte. Auf die an ihn in diesem Sinne gerichtete Frage schwieg Jesus und gab gar keine Antwort. Als der Vorsitzende ihn noch einmal fragte, ob er Gottes Sohn sei, erwiderte er: „Du sagest es" und fügte hinzu: „man werde bald des Menschen Sohn zur Rechten des Gottesthrones sitzen sehen auf den Wolken des Himmels einhersahrend." Aus dieser Aeußerung entnahmen die Richter, daß er sich selbst als Gottes Sohn betrachtete; der Hohepriester zerriß seine Kleider ob der vernommenen Gotteslästerung, und der Gerichtshof verurtheilte ihn als Gotteslästerer. Aus' der Erzählung der christlichen Quellen läßt es sich nicht entnehmen, ob die Richter nach den damals gültigen peinlichen Gesetzen ihn ungerechter Weise verurtheilt hätten. Der Schein war gegen ihn. Die Bestätigung des Todesurtheils, oder vielmehr die Erlaubniß zur Hinrichtung holte das Synedrium von dem Landpfleger Pontius Pilatus ein, der gerade zur Festeszeit in Jerusalem anwesend war. 4*