Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 28 (1872)
- Issue
- 1-2 (1872)
- Date
- 1872-01-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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_1J _ erhielt mein Großvater die sämmtlichm Stimmen, und wiewohl er schon bejahrt war, so nahm er doch aus Liebe sür sein Volk diesen Antrag an. Auf seiner Reise nach Warschau stieg er in der Stadt Lubomle bei einem Verwandten meiner verstorbenen Mutter ab. Dieser erkundigte sich nach mir, und da er vernahm, daß mein Großvater Willens sei, mich zu verheirathen, so schlug er ihm eine Parthie vor, die vollkommen nach dessen Wunsch war. Er nahm daher die Abrede, meiner Mutter Oheim, der zwei Meilen von vorgedachter Stadt Pächter auf dem Lande war, solle mich abholen und bei sich behalten, bis er von Warschau zurückkäme. Nach 5 oder 6 Wochen kam mein Großvater mit meinem künftigen Schwiegervater und dessen 2 Schwiegersöhnen an, welche ftudirt hatten. Mein Schwiegervater trug sogleich seinen beiden Eidamen auf, mich zu examiniren, um zu erfahren, wie weit ich's in meinen Studien gebracht hatte, und ob ich fähig sei, dieselben fortzusetzen. Diese Prüfung dauerte 4 Stunden. Nachdem sie sich hierauf zur Zufriedenheit des Schwiegervaters erklärt hatten, wurden unverzüglich Anstalten getroffen, die Verlobungsbriefe zu schreiben. In diesen Briefen wird genau angegeben, wie viel an Geld und sonst zur Aussteuer die beiderseitigen Eltern ihren Kindern geben wollen. Ueber diesen Punkt wurden beide Theile bald einig; als aber die sogenannten Kostjahre festgesetzt werden sollten, setzte es mehr Schwierigkeiten. Wenn nämlich die jungen Leute sehr frühzeitig heirathen, und nicht sogleich ihren eigenen Hausstand anfangen können, so machen sich die beiderseitigen Eltern anheischig, sie gewisse Jahre bei, sich zu behalten und mit Allem zu versorgen. Mein Schwiegervater, der außer meiner künftigen Frau schon 6 Kirider verheirathet hatte, wollte mir nicht mehr als 3 Kostjahre bewilligen, und erwartete von meinem Großvater das Nämliche. Dieser aber konnte meiner Stiefgroßmutter wegen sich hierzu nicht verstehen. Meine beiden künftigen Schwäger, die mich lieb gewonnen hatten, brachten es indeß bei ersterem dahin, daß er mir 5 Kostjahre zuschrieb, da dann mein Großvater frei ausging. Hierauf wurden die Verlobungsbriefe beendigt, von Zeugen unterschrieben, und der eine meinem Groß-