Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 26 (1870)
- Issue
- 12 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- – (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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SIS Der König Israels sollte hinwiederum nur ein König auf dem Throne Gottes sein, er war sein Sohn (2. Sam. 7, 14); Gott blieb nach wie vor der Herrscher Israels, aber der König sollte mit Jehovah durch so herzliche Gemeinschaft verbunden, wie sie zwischen Vater und Sohn besteht, die Herrschaft eben desselben ausüben. Dies das thatsächliche Verhältniß hinsichtlich des Königthums in Israel. In der heutigen jüdischen Theologie dagegen hat dasselbe folgende Darstellung gefunden „das Königthum ist die ideale Schöpfung Samuels; man muß die Ansichten Samuels nicht Mosi unterschieben." Es ist wirklich schwer, bei derartigen Ausführungen nur an Selbsttäuschung und nicht an bewußten Betrug zu denken. Wir haben schon bisher gesehen, mit welch unglücklichem Erfolge die heutige jüdische Theologie im Mosaismus die republikanische oder constitulionelle Staatsform zu finden sich bemüht hat. Zu demselben Ergebniß kommen wir, wenn wir die übrigen Eigenthümlichkeiten dieser Staatsverfassungen im MosaismuS suchen. Wir wenden uns also zu dem Steuerbewilligungsrecht. Wir finden im mosaischen Gesetz die Abgabe des Zehnten und der Erstlinge; aber diese mußte das ganze Israel mit Ausnahme des Stammes Levi auf die einfache Feststellung von Seiten Jehovahs hin leisten, und war nicht etwa gefragt worden, ob es auch zur Entrichtung dieser höchst erheblichen Steuer willens fei. Gott hatte dem Volke aus eigener Machtvollkommenheit Canaan gegeben, er als Herr und Besitzer des Landes hatte das gethan, dafür forderte er nun aber auch die ebenerwähnten Abgaben. Außerdem hatte jeder einzelne Israelit einen halben Sekel zur Erhaltung des Gotkestempels und der Stiftshütte beizusteuern; und auch diese Kopfsteuer war dem Volke auf Gottes Geheiß durch Mosen auferlegt worden, ohne daß etwa das Volk lim die Bewilligung derselben angegangen worden wäre. Das sind die vom Gesetz geforderten Abgaben. In späteren Zeiten z. B. unter den Königen wurden noch andere und oft recht drückende gewaltthätig eingetrieben; während, abgesehn von ähnlichen Vorkommnissen aus früherer Zeit, die jüdische Volksgemeinde