Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 26 (1870)
- Issue
- 12 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- – (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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216 unter Rehemia, wie es scheint, zu der gesetzlich feststehenden Abgabe des halben SekelS noch das Drittel eines Sekels aus freien Stücken hinzufügte. Das wäre dann ein Akt freiwilliger Selbstbesteuerung gewesen, wofern nicht etwa um der damaligen großen Armuth des Volkes willen die Abgabe des halben Sekels auf ein Dritttheil desselben herabgesetzt worden wäre. In beiden Fällen aber ist von einem wirklichen Steuerrecht des Volkes nicht die Rede, denn einen gesetzlichen Charakter hatten nur die Steuern, welche das sinaitische Gesetz festgestellt hatte. Hinsichtlich der Anordnungen des mosaischen Gesetzes aber galt die Bestimmung, daß verflucht sein sollte, wer von denselben etwas abthäte oder zu ihnen etwas hinzmhäte. Allein Jehovah, der Gesetzgeber in Israel, hatte die Macht hierzu. Außerordentliche Leistungen oder Entsagungen trugen mithin entweder den Charakter der Freiwilligkeit oder sie hatten den Zweck einer augenblicklichen Roth abzuhelfen. Deßhalb konnten sie aber nie ein Gebot Gottes ersetzen oder verdrängen, und durften nie die Bedeutung anderer als vorübergehender Nothbchelfe überschreiten; wie das Sabbathgesetz für den in den Brunnen gefallenen Ochsen durchbrochen wurde, oder wie David auf der Flucht von den allein für die Priester bestimmien Schaubroten aß, und trotzdem ebenso das Sabbathsgesetz als das Gesetz über die Schaubrote in seiner rechtlichen Giltigkeit blieben, so verhielt eS sich auch mit diesen Steuern. Wie unv ob die Juden die ihnen gegebenen Gesetze innegehalten haben, damit haben wir es hier nicht zu thun; wir wollen nur feftstellen, welch ein Unterschied zwischen dem Mosaiömus, wie er nach der Schrift sich darstellt, und zwischen der Auffassung, welche derselbe unter den heutigen Juden gefunden hat, stattfindet. Nach allem Bisherigen haben wir nur zu der Ueberzeugung kommen können, daß der israelitische Staat eine Theokratie, Gott in demselben die wirkliche Obrigkeit im weitesten Umfange war. Zu demselben Resultat gelangen wir, wenn wir die Aemterverfassung unter diesem Volke betrachten. Wie der König Israels der höchste Beamte Gottes unter dem Volke ist, sein Diener im eminentesten Sinne, so sind die anderen