Mannheim
Compact Memory

Dibre Emeth · 1870-01-01 · 12 (1870) · page 37

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
26 (1870)
Issue
12 (1870)
Date
1870-01-01
Page
– (sequence 37)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2554541-2554781-2554788--05465-2561423
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

2l3 nicht. Hernach blieb auch dieses Gesetz unabänderlich von Geschlecht zu Geschlecht dasselbe; die Israeliten konnten gegen seine Geltung den Fortschritt der Jahrhunderte nicht geltend machen, sie waren völlig auf das Warten gewiesen, ob etwa Jehovah der Gesetzgeber eine neue Ordnung für sie einführen wollte. Das erste Stück des sogenannten Selbstbestimmungsrechtes im Staatsleben, das Recht der Gesetzgebung, fehlte ihnen gänzlich. Sodann ruhte auch die ausübende oder regierende Gewalt völlig in den Händen Jehovahs, und er allein übertrug sie seinen Organen. Alle Beamten Israels waren seine Diener, seine Knechte: der König, die Richter, die nach seinen Willen eingesetzten Häupter über größere oder kleinere Abtheilungen des Volks. Seine Souveränität aber wurde nun nicht etwa durch diese von ihm selbst eingesetzten Organe beschränkt; denn den regelmäßig conftituirten Gewalten gegenüber stellte er unter außerordentlichen Verhältnissen Propheten auf, die Ausrichter seines Willens für besondere Anordnungen. Durch sie setzte er auch Könige ein und ab, wie es z. B. bei der Theilung des Reiches in zwei Reiche geschah. Alle obrigkeitlichen Stellungen in Israel waren lediglich von Jehovah verliehene; Niemand hatte einen anders wie abgeleiteten Anspruch auf dieselben, weder einzelne Personen noch Corporationen. Eben deßhalb hatte auch das Volk selbst kein Recht, ein Amt nach seinem eigenen Ermessen auf irgend Jemand zu übertragen. Gideon lehnt aus diesem Grunde die ihm, hiernach ganz willkührlich, angebotene Herrschaft über Israel ab; der Nationalwille ist für ihn außer aller Kompetenz das königliche Amt zu verleihen; er würde ja mit Annahme des Angebotenen ein Rebell gegen den König Jehovah sein und bekennt deßhalb vielmehr: „nicht ich will herrschen über euch, noch mein Sohn soll herrschen über euch, Jehovah soll herrschen über euch." Das Volk spricht hernach von Neuem dem Propheten Samuel gegenüber das Verlangen aus, daß derselbe ihm einen König geben soll. Samuel weigert sich dessen, er würde sonst in die Majestätsrechte Jehovahs greifen. Gott aber gebietet ihm der Stimme des Volks

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.