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Dibre Emeth · 1870-01-01 · 12 (1870) · page 32

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
26 (1870)
Issue
12 (1870)
Date
1870-01-01
Page
– (sequence 32)
Language
German
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208 Israels Verlangen nach dem schönen Lande der Kanaaniter noch seine sittliche Vortrefflichkeit rechtfertigen das blutige Werk, das eS an den Ureinwohnern Palästinas vollbracht hat, sondern ganz allein der ihm gewordene Auftrag GotteS. Ja so sehr hatte das Volk in der Vernichtung jener Völkerschaften nur ein ihm übertragenes Werk auszuführen, daß es für die aus Trägheit und Bequemlichkeit unterlassene völlige Durchführung des Gebotes das Gericht Gottes erleiden mußte. Die Kämpfe mit den Resten der Kanaaniter ziehen sich durch Jahrhunderte hin, und oft wird Israel in ihre Hand gegeben; diese Drangsale und Heimsuchungen aber werden dem Volke als die gerechte Strafe für seinen Ungehorsam gegen das Gebot Gottes vorgehalten. Israel sollte in diesem Falle das Schwert des Herrn sein, und wurde nun von dem Worte betroffen „verflucht ist, wer des Herrn Werk lässig treibet." Wir haben bisher gesehn, wie viel Wahrheit die Behauptung hat, daß der MosaismuS den Nichtjuden eine gleiche Stellung mit den Juden -gewährt habe. Anderen Fremden als den Eingeborenen von Kanaan war es allerdings gestattet, sich in die Gemeinde Jehovahö aufnehmen zu lassen; aber eben nur durch die Beschneidung, nur dadurch, daß sie die Religion Israels annahmen, konnten sie auch die Rechte der Juden erlangen. Das ist jedoch in der ganzen Welt nicht anders zu finden; wer seine Nationalität oder Religion aufgiebt und die von Andern erwählt, tritt alsdann völlig in die Reihen Jener ein. Trotzdem war selbst der Uebertritt zur Gemeinde Jehovahs für Manche gar nicht einmal gestattet. Die Ammoniter und Moabiter sollten niemals in die Gemeinde Gottes kommen dürfen, auch nicht im zehnten Gliede; ihr Wohl und Bestes sollte Israel niemals suchen sein ganzes Leben lang. Das Gedächtniß Amaleks sollte es austilgen, die Edomiter und Aegypter dagegen wohl in seine Gemeinschaft aufnehmen dürfen, jedoch erst im dritten Gliede. So stellt sich die Wirklichkeit des mosaischen Gesetzes gegenüber den Verzerrungen seiner heutigen jüdischen Patrone. Uns ist dasselbe durchaus ohne die falsche Schminke dieser Alles ent-

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