Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 26 (1870)
- Issue
- 12 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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205 5. Die Gleichheit der Israeliten vor dem Gesetz. Ein Gesetz, ein Recht für Alle, so hörten wir, war ein Grundsatz des Mosaismus. Aber wieder spricht dagegen die geschichtliche Wirklichkeit; denn das sinaitische Gesetz machte recht bedeutende Unterschiede je nach der Stellung, die der Verklagte oder Schuldige einnahm. Wir führen Folgendes an: Wenn ein Israelit sonst einem Anderen Schaden zufügte, so galt die Bestimmung: Seele um Seele, Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Wer aber seinen Knecht oder seine Magd am Auge oder Zahn verletzte, hatte sie nur freizulassen und büßte nicht sein Auge oder seinen Zahn ein. Der Besitzer eines stößigen Ochsen hatte, wenn das Thier einen (freien) Israeliten oder eine Israelitin tödtete, dafür selbst den Tod zu erleiden; dagegen hatte er, wenn ein Knecht oder eine Magd durch den Ochsen zu Tode gestoßen wurde, nur dem Herrn derselben 30 Silberlinge Schadenersatz zu leisten. Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, heißt es ferner, soll des Todes sterben; wer aber seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stabe schlägt, daß sie unter seiner Hand sterben, soll darum gestraft werden; bleiben sie aber nur einen Tag oder zwei leben, so soll er nicht darum gestraft werden — denn es ist sein Geld! Wir haben nichts weiter hinzuzufügen, sondern können unsere Beurtheilung aus einen andern Punkt lenken. 6. Die Gleichheit der Juden und Nichtjuden in Israel. Es war uns gesagt worden, daß der Mosaismus die Gleichheit Aller auch auf diejenigen ausgedehnt habe, die sich dem jüdischen Volke angeschlossen hätten. Das sinaitische Gesetz weist aber im Gegentheil den im Lande Canaan wohnenden Fremden oder Nichtjllden ihre Stellung lediglich nach Maßgabe der verschiedenen Aufgaben an, welche den Israeliten und den anderen Nationalitäten zugewiesen sind. Das jüdische Volk hat seine ganz bestimmte Aufgabe von Gott empfangen, und soll an derselben nicht durch die Fremdlinge in seiner Mitte gehindert werden.