Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 26 (1870)
- Issue
- 12 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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203 der Schrift oder die gegenwärtigen jüdischen Doctoren der Philosophie? Doch wird von dieser Theologie nicht allein die Gelegenheit zu absolviren, sondern auch die Gelegenheit zu verurtheilen benutzt. In Israel richtet Gott, er zerstreut schließlich sogar, wie er es dem Volke angedroht, dasselbe über die ganze Welt. Das thut er vor den Augen Aller. Die jüdischen Weisen aber sagen den Ihrigen, ihr solltet ja erst später begreifen und ausführen! Und wenn man so geredet, dann wird der Blick auf die Anderen gerichtet, und alsbald Alles, was man selbst nicht geleistet hat, von denselben gefordert. Die Anklage ist sofort fertig. Man hat die Christen in einer Form des gesellschaftlichen Lebens erblickt, welche der Feudalstaat genannt wird. Dieser Feudalstaat der Christen wird also angegriffen, und ihm aufgebürdet, er habe an der ganzen gesellschaftlichen Verwirrung Schuld. Nun, es wäre gewiß verkehrt, wollte man heute mit den Mitteln des Feudalstaates das Heil der Völker suchen; denn es fehlen für einen solchen gegenwärtig alle gesellschaftlichen Grundlagen; aber so viel geschichtliche Gerechtigkeit ist man demselben schuldig, daß man bekennen muß, der eigentlich bitterste Gegensatz, der von Arm und Reich, war in seiner Mitte nicht so furchtbar wie heute zu finden. Es fand dort dieselbe Beschränkung Vieler statt wie auch im Mosaismus, sie kannten beide z. B. die Leibeigenschaft, aber die Frage um das tägliche Brot, welche immer wilder von großen Haufen heutiges Tages aufgeworfen wird, trat viel mehr in den Hintergrund — und die gesellschaftliche Verbitterung ist thatsächlich gerade über dieser Frage gegenwärtig eine viel stärkere geworden. Niemand aber schärft unter uns den Gegensatz von Arm und Reich in höherem Grade als die Juden, in deren Händen sich das Capital maßlos häuft. Und es wäre ein nicht hoch genug anzuschlagendes Glück, wenn die Juden die Frage von der Vertheilung des Besitzes ernster überlegten. Aber wie gesagt, ein Anderes ist das vortreffliche mosaische Gesetz, und ein Anderes die jüdische Praxis; wir wollen auch die beiden wohl auseinander halten.