Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 26 (1870)
- Issue
- 12 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2554541-2554781-2554788--05454-2561412- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
202 Gottesgefetz sei den Israeliten übergeben worden, damit sie dasselbe in seiner Reinheit erst später begreifen und noch später ausführen sollten. Ein so unheiliges Wesen ist der Gott Israels nicht gewesen, daß er zu irgend einer Zeit Gesetze gab, die er für's Erste, gar nicht ernst meinte, nein im Gegentheil, das ganze Volk muß sogleich beim Einzuge in Canaan mit seinem Amen nach jedem einzelnen Gesetze, nach jeder einzelnen der zahlreichen Verordnungen desselben es bestätigen, daß es fortan für eine jegliche Uebertretung unter den Fluch Gottes falle. Und in der That hat die Geschichte Israels von Anfang an es bewiesen, daß Gott über der Beobachtung der Gebote des sinaitischen Gesetzes mit ganzem richterlichen Ernste wachte. Das zeigten die Heimsuchungen oder Bestrafungen, welche über Einzelne verhängt wurden; das zeigt beispielsweise der Fall mit jenem Manne, welcher Holz am Sabbath aufgelesen harte und welchen die ganze Gemeinde dafür steinigte. Man würbe also die moderne jüdische Theorie zu fragen haben, wie damals, als die Strafgesetze eben erst proklamirt worden waren, eine solche Strenge zu rechtfertigen gewesen sei, wenn doch selbst das Begreifen des Gesetzes auf spatere Zeit verschoben bleiben sollte, und jener arme Mann mit seinem Begreifenkönnen eben noch zurückgeblieben war? Und nun gar die Reaktion des Koratz'schen Begriffsvermögens gegen die Priestergesetze! Hat die Auölegungskunst der heutigen jüdischen Theologie Recht, dann wage noch ein Mensch die Gerechtigkeit Gottes zu behaupten. Nicht minder unbequem stehen der muthigen Behauptung über das Begreifen und Ausführen des mosaischen Gesetzes die Thatsachen der bald nach Erlaß desselben sich begebenden Geschichte entgegen. Es kommt fort und fort viel Unglück über das Volk; und die Verfasser der Bücher, welche uns darüber berichten, setzen stch so sehr in Widerspruch mit der gebildeten Theologie des heutigen Zudenthums, daß sie unabänderlich all dieses Unglück als gerechte Strafe für den Ungehorsam gegen das mosaische Gesetz ansehn. Das arme Volk, begreifen und ausführen soll es das Gesetz erst in späterer Zeit; aber gestraft wird es von Anfang an, als sei eö ungehorsam! Wer hat nun Recht, die Männer