Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 26 (1870)
- Issue
- 12 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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201 daß es vielmehr allein als Gabe des souveränen Gottes empfangen werden könnte. Ausdrücklich sagt auch daS mosaische Gesetz: Aaron und seine Söhne sollst du setzen, daß sie ihres PriefterthumS warten. Wo ein Fremder sich herzu thut, der soll sterben. Das Gleichheitsideal aber hat allerdings hiermit eine sehr ernste Antwort empfangen. Hat nun schon in allen diesen Fällen Gott einer ganzen Reihe von Israeliten Vorzüge recht wesentlicher Art in ihrem Volke verliehn, so hat er aber noch ferner selbst bis in den Kreis der Mitglieder einer jeden einzelnen Familie hinein die Ungleichheit verpflanzt. Denn der Erstgeborene sollte den doppelten Antheil an dem väterlichen Erbe empfangen, und der Vater selbst konnte nicht aus Abneigung gegen den ältesten Sohn diese Bestimmung umstoßen. Das Volk Israel aber heißt gerade um seiner bevorzugten Stellung in der großen Völkerfamilie willen der erstgeborene Sohn Gottes, und hat als solcher auch das Erbe Canaan empfangen. Ebenso wenig richtig ist der Sinn des mosaischen Gesetzes aufgefaßt, wenn behauptet wird, daß in demselben eine möglichste Gleichheit des Besitzes unter dem Volke beabsichtigt worden sei. Schon das Erbfolgerecht spricht dagegen. Freilich, wenn jede Familie ein unveräußerliches Grundstück erhält, so ist damit allerdings bezweckt, daß es „keinen Pauperismus," keine Bettelarme geben soll, sondern Jeder sein Besitzthum habe. Im Volke Gottes sollte an sich Keiner Mangel leiden, aber wie nun ein Jeder sein Erbe verwerthete, ob er darüber reich wurde oder in bescheideneren Verhältnissen blieb, war zum Theil seine Sache, zum Theil eine Sache der göttlichen Fügung. Das Gesetz nimmt auf beide Fälle Rücksicht und hat gar manche Bestimmungen, welche auch das Verhältniß zwischen Reichen und Armen in Israel regeln. Man darf es sich aber wohl gefallen lassen, wenn uns jüdischerseits versichert wird, auch in diesem Punkte müsse wohl unterschieden werden, was die Gotteslehre selbst gefordert habe, und was hernach die geschichtliche Wirklichkeit in Israel gewesen sei. Grundfalsch ist es dagegen, wenn behauptet wird, dieses