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Dibre Emeth · 1870-01-01 · 12 (1870) · page 22

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
26 (1870)
Issue
12 (1870)
Date
1870-01-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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198 Richtig ist es allerdings, daß die Norm des sinaitischen Gesetzes ist: liebe den Nächsten als dich selbst; aber diese Liebe und die Anerkennung der Selbstständigkeit jedes menschlichen Individuums sind auch in diesem Falle zwei völlig auseinanderliegende Dinge. So ist es von vorn herein falsch, daß der Israelit nur Richter gekannt habe, die er aus der Mitte seines eigenen Volkes sich gewählt hatte. Ganz richtig wird von den neueren jüdischen Theologen ausgeführt, daß Gott die Quelle alles Rechtes in Israel war; bestritten aber wird, daß Gott nun auch thatsächlich der höchste Richter in dem Volke gewesen sei, und jedes richterliche Amt allein aus der göttlichen Quelle abgeleitet worden sei. Im Namen der menschlichen Selbstständigkeit wird vielmehr behauptet: daß der Mensch selbst im Mosaiömus berufen ist über Menschen das Urtheil zu fällen und dieselben zu bestrafen, so daß ihm eineJnlervention Gottes oderGottesurtheile unbekannt waren. In das Bewußtsein der menschlichen Richter verlegt diese Theorie das hinreichende Vermögen, überall Recht vom Unrecht zu unterscheiden, und in den menschlichen Willen verlegt sie den Entschluß, die Rechtspflege stets so zu üben, wie dieselbe nach Gottes Gebot geschehen muß. In der That jedoch war Gott in Israel nicht ein in den Ruhestand getretener Richter; er selbst hatte allerdings Menschen als Unterrichter eingesetzt, blieb aber der Oberrichter, das recht eigentliche Appellationstribunal, und Richter selbst in solchen Fällen, wo gar nicht einmal menschliche Anklage vorlag. So war das Volk geradezu angewiesen, in schwierigen Fällen durch die Urim und Thunum des Hohenpriesters die Entscheidung zu suchen. Ferner tritt uns in dem Eiferopfer (4. Mose 5) der um Ehebruchs willen angeklagten Weiber eine furchtbare Art des Gottesurtheils entgegen. Der Leib einer Untreuen sollte durch Gottes richterliches Walten nach diesem Opfer anschwellen und ihre Hüfte schwinden. Die Söhne AaronS, Radab und Abihu, traten mit Rauchwerk, daö nicht den für dasselbe geltenden Bestimmungen entsprach, vor den Altar. Da fuhr ein Feuer aus von dem Herrn, und verzehrte sie, daß sie starben vor dem Herrn. Zwischen Elias und

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