Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 26 (1870)
- Issue
- 12 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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187 gehandelt bei seines Leibes Leben. Bekanntlich wird die richterliche Thätigkeit Christi nach der Lehre der Kirche zu dem Stande seiner Erhöhung oder Herrlichkeit gerechnet. Diesem Stande aber geht voran der Stand der Erniedrigung. Zuerst muß der Messias leiden und sterben, er muß Martern und Qualen über sich ergehen lassen, seine Gestalt muß bis zur Unkenntlichkeit niedergedrückt werden, ehe er zur Rechten des Vaters sitzen und mit dem Kleide königlicher Würde sich schmücken kann. — Ein anderer Vergleichungspunkt der beiden Darstellungen liegt in der Allgemeinheit oder der Universalität des Gerichtes. Alle Völker ohne Ausnahme werden dereinst zu diesem Gerichts- und Vergeltungstage sich versammeln müssen. Niemand kann sich der Jurisdiction entziehen, mag er auf Erden nun als Jude, Heide oder Christ gewandelt, mag er arm oder reich, niedrig oder angesehen, gering oder geachtet gelebt haben. Alle werden in banger Erwartung vor dem Throne der Gerechtigkeit stehen, um für ihre Werke entweder Belohnung oder Strafe entgegen zu nehmen. Eine Vermischung, ein Untereinandermengen findet nicht statt, getrennt, gesondert, geschieden treten alle vor den Richter hin. Dieses Absondern, Sichten und Scheiden aber ist selbst schon ein Richten, eS ist der Anfang, der Beginn desselben. — Der stattfindende Maßstab des richterlichen Urtheils aber — und das ist ein fernerer Vergleichungspunkt — sind die Werke. Nach dem Talmud richtet der Ewige die Werke nach der auf seinem Schoße aufgeschlagen liegenden Thora, nach Matthäus ist es die Menschenliebe, nach welcher der Urtheilsspruch gefällt wird. Alles waS wir an Anderen gethan haben, will der Herr so ansehen, als hätten wir es ihm gethan. Dort also ist die Erfüllung des Gesetzes, hier die Menschenliebe, die Norm des Urtheils. Da scheint es nun zwar wieder auf den ersten Blick, als ob eine Differenz zwischen beiden Darstellungen stattfände. Zieht man aber in Erwägung, daß Christus die Summe des Gesetzes in die beiden Hauptgebote zusammenschließt: in die Liebe zu Gott und in die Liebe zum Nächsten, so hat die Vergleichung seine Richtigkeit. Die allgemeine Menschenliebe, welche den Namen Jesu zu ihrem