Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 26 (1870)
- Issue
- 7-8 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2554541-2554781-2554786--05369-2561325- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
119 Israel: dann werde es das Volk Gottes sein, wenn der Wille Gottes, wie er durch die sinaitischen Gebote verkündigt worden sei, unter ihm zur vollkommenen That und zum Leben in allen Beziehungen werde geworden sein. Das mosaische Gesetz umspannt ganz ernsthaft das ganze Menschenleben des Israeliten, und verlangt von demselben nicht weniger, als daß es durch und durch ein Abbild des göttlichen Lebens sei. Deshalb fordert es eine Reinheit des Herzens, eine Reinheit sogar der Gedanken und Triebe, der Neigungen und Begierden, die auch nicht im Geringsten unter der göttlichen Lauterkeit bleiben soll; dem menschlichen Herzen und Leben soll die Sünde etwas so fremdes sein als dem Wesen Gottes. Den innersten verborgendsten Grund des Menschen nimmt also das mosaische Gesetz in Anspruch, aber eben so sehr das in die Erscheinung tretende Leben des Israeliten, und für dieses letztere bestimmt es eine ganz eigenthümliche, nationale Form und Ordnung. Der Israelit hat nicht die Freiheit, sein äußeres Leben zu gestalten, .wie er will; sondern er muß die mosaische Verfassung für dasselbe innehalten, wenn er Gottes Wohlgefallen erlangen will. Der Israelit steht zu Gott nicht blos in dem Verhältnisse des Menschen zu seinem Schöpfer, sondern auch als Glied desjenigen Volkes, welchem Gott selbst seine Verfassung gegeben hat. Beide Seiten nun will das mosaische Gesetz unter Israel zusammengedacht und zusammengehalten wissen. Nach allen Beziehungen hin, die den Juden als Glied des Volkes Israel erscheinen lassen, richtet es Anforderungen an denselben, aber ebenso an sein menschliches Herz. Und wenn er seinen Gehorsam gegen Gott nach den bestimmten Vorschriften der sinaitischen Verfassung erfüllen soll, so ist es dennoch für ihn nicht mit dem Znnehalten der äußeren Bestimmungen abgethan. Befolgt der Israelit die äußeren Bestimmungen, so braucht er deswegen durchaus noch nicht legal zu sein, wie doch die Angehörigen aller anderen Nationen, deren Gesetze eben nur das in die Erscheinung Tretende bestimmen; der Israelit ist vielmehr erst dann legal, wenn bei ihm That, Wort und Gesinnung ganz und völlig zusammenstimmen, wenn diese alle von der Liebe Gottes und des Nächsten durchdrungen sind.