Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 26 (1870)
- Issue
- 1-2 (1870)
- Date
- 1870-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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22 S. 26.*) "»1 Wlba « -pD1? Tölb FplV ’tfp) D'JD 'TV 13K )’»: „Wir sind nicht so frech und hartnäckig, daß wir vor dir sagen sollten: „Jehova, unser Gott und Gott unserer Väter! wir sind gerecht und haben nicht gesündigt; fürwahr, wir haben gesündigt! Wir haben uns verschuldet, haben treulos gehandelt, Raub begangen, Verderben geredet, verkehrt gehandelt und gefrevelt; wir haben uns übermüthig betragen, Gewaltthat verübt, Lüge ersonnen, Böses gerathen, geheuchelt, Spott getrieben, widerspenstig uns verhalten und Ursache zur Lästerung gegeben; wir sind zügellos gewesen, haben Unrecht gethan, sind abgefallen, haben angefeindet, den Nacken verhärtet, sind gottlos gewesen, haben gefrevelt, Abscheuliches verübt, sind abgeirrt, haben Andere irregeführt. Wir sind abgewichen von Deinen herrlichen Geboten und Gesetzen und haben keine Verdienste." In der That, aufrichtiger und offener kann wohl Niemand seine Sünde vor dem Allgegenwärtigen und Allwissenden beichten. Solcher Zugeständnisse und Bekenntnisse der eigenen Sünde und Schuld enthält aber der Machsor eine große Anzahl, wir haben aber nur eins unter den vielen herausgehoben, um den Beweis zu liefern, daß Israel zugiebt, mit unter der allgemeinen Schuldhaft zu stehen. Ganz richtig, weil biblisch, stellt ferner der Machsor die Sünde des Menschen auch als eine personificirte Macht dar, die vom Thäter losgelöst vor Gott hintritt und ihn in Anklagezustand versetzt. Einen Beleg hierfür liefert folgende Stelle. Ebend. S. 47.: bJHD bl W TlJJD npl '“Müp DH nDD b)D mi „Stoße (o Gott) hinweg den Verläumder und mache stinkend seine Anklage! Laß verstummen den Ankläger und nimm einen Anwalt an!**) Der Machsor gesteht aber auch ein, daß Opfer die legitimen und gottgewollten Mittel seien, um den Sünder mit Gott zu versöhnen. Daher beklagt er nichts mehr als das Aufhören oder Feiern des Opfers, *) Wir benutzen und citiren hier die von Letteris besorgte Ausgabe des Machsor, Prag 1661. 5 B. **) Diese Stelle des Machsor gründet sich wahrscheinlich auf folgenden Ausspruch von Pirke Aboth (Kap. 4,13): llJUp ib mip nrtN >-N2p 121PN1 IHN: „Wer eine Sünde begeht, erwirbt sich einen Ankläger."