Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 25 (1869)
- Issue
- 9-10 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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151 demden Verhältnissen des Lebens war ein Theil nicht mehr anwendbar, ein anderer Theil nicht mehr ausreichend, deßhalb war nöthig: 1) die Erläuterung und Specialisirung des Gesetzes, 2) Modificirung des Gesetzes nach den Verhältnissen, 3) Ableitung aus dem Geist und Wortlaut der Vorschriften für neue Lebensverhältnisse. Gerechtfertigt war dieses Unternehmen. Das mosaische Gesetz selbst hat Bestimmungen aufgehoben, die es doch als unveränderlich gegeben. Es kann nicht zweifelhaft sein, daß Aehnliches sofort sich an die mosaische Gesetzgebung anknüpfte und von Geschlecht zu Geschlecht überliefert wurde. Dies ist die mündliche Tradition, das mündliche Gesetz. Allerdings finden wir in den Büchern der heiligen Schrift selbst kaum eine Spur davon. Erst mit Esra und Nehemiah geschah es, als die Epoche des Austritts aus den Grenzen des heiligen Landes in die gesummte Menschenwelt nahte, und darum eine das ganze Leben durchdringende Norm auf der Basis des mosaischen Gesetzes geschaffen werden mußte. Man trug den Verhältnissen Rechnung. Selbst Aufhebung mosaischer Gesetze wurde gestattet, z. B. wurde die Ermächtigung zur Einforderung einer Schuld auch im Erlaßjahr gegeben, und den Gerichtshöfen das Recht zugesprochen die Thora zu suspendiren. Als göttliche Offenbarung den Talmud zu bezeichnen, obwohl derselbe das Band für das zerstreute Israel gewesen ist, streitet freilich gegen das Wort der Schrift, denn dieselbe sagt: thut nichts ab und thut nichts hinzu. Die Berechtigung des Talmud aber liegt in der geschichtlichen Entwickelung der Zeiten mit ihren Bedürfnissen. Die Berechtigung des Talmud wird daher auch zu einer Verpflichtung demselben gegenüber für die Entwickelung der auf ihn folgenden Zeit. Die neue Entwickelung ist verpflichtet sich auf dem Grunde der talmudischen Phase aufzubauen und aus dem innersten Geist heraus, aus der Nothwendigkeit, welche das neue Leben mir sich bringt, an seinen Bestimmungen zu modificiren, so aber einen lebendigen Uebergang herzustellen. Die eigentliche Aufgabe bleibt den alten Boden aller früheren Geschlechter festzuhalten und dabei doch auch den neuen Verhältnissen mit ihrem Fortschritt Rechnung zu tragen. > *