Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 25 (1869)
- Issue
- 9-10 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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147 Alle Volksglieder sind persönlich frei. Der Sclavenstand wird gemildert, der Israelit darf nur für einige Jahre Miethling sein. Strenge Behandlung des israelitischen Sklaven ist ernst untersagt; im Jobeljahr wird Allen die Freiheit zurückgegeben. Ferner erstrebt der Mofaismus eine möglichste Gleichheit des Besitzes. Das Land wird in unveränderliche Stammes-, Geschlechts-und Familientheile getheilt. Nur die Ernten derselben konnten an Andere übergehn, ein Verkauf des Landes selbst durste nicht stattfinden. Der Mvsaiömus trat dem Schuldenwesen aufs Strengste entgegen. Jeder Zins an Geld oder in natura ist verboten; nach außen nur im Handel erlaubt. So war dem Pauperismus und der Bereicherung vorgebeugt. Allerdings aber war das Volk nicht reif diese Gesetze weder zu begreifen noch sie auszuführen. Dasselbe war auch mit der Gotteslehre der Fall. Aber anvertraut wurde dieseLehre und dieses Gesetz für die Zukunft. Auch auf dem Gebiete der Staatsverfassung herrschte die Freiheit. Es gab keine Staatsverfassung, eher ist die republikanische vorausgesetzt, aber auch die Möglichkeit einer monarchischen vorhergesehen. Die Ansichten Samuels, der ein Königthum wollte, darf man nicht MoseS unterschieben. Die Befähigsten, die Berufenen, sollten aus dem Volke die Oberleitung bekommen. Die Theokratie ist nicht mosaisch, sondern erst die ideale Schöpfung Samuels. Die Familie ist sorgfältig erhalten; die Ehe lösbar, wenn sie ihren höheren Zweck nicht erfüllt, die Scheidung aber unter gesetzliche Normen gestellt. Der Mensch, Herr der Erde, findet durch das Gesetz Schranken in seinem Verhältniß sogar den Thieren und den Pflanzen gegenüber. Alles Widernatürliche, welches gegen Gottes Werk streitet, verbietet dasselbe. Der Mensch aber soll sich auch selbst, seine eigene Person, heiligen durch Erkenntniß Gottes, Liebe zu Gott und zum Nebenmenschen. Im Speciellen soll sich sein sittliches Bewußtsein über alles Sinnliche und Weltliche erheben. Das Leibliche soll nicht das Uebergewicht über den Geist erhalten. Daher die Reinigkeitsgesetze. Der Genuß thierischer Speise kann den Leib zusehranimalisiren; das Blut des Thieres würde genossen des Menschen Seele verthieren; etliche Thierarten, deren Genuß den Leib zu sehr herabziehen würde, dürfen nicht zur Speise dienen. 10*