Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 25 (1869)
- Issue
- 7-8 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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118 Auch die Brüdergemeinde hat frühzeitig des Heiles der Juden gedacht. Zinzendorf zeigte oft seine Liebe gegen dieses Volk, bekannte aber ebenso die Schwierigkeit der Mission unter demselben. Auf der Ronneburg sammelten sich mit so vielen Anderen auch Schaaren von Juden. Er schreibt 1740 an sie: „ Von jeher wäret ihr aufgelegt Opposition zu machen; dies bezeugen eure Propheten. Schon Moses nennt euch ein halsstarriges Volk. So wolltet ihr, da ihr einen Gott solltet anbeten, mehrere haben; ihr hörtet, er sei unsichtbar: so wolltet ihr ihn sehen. Ihr hört, daß er sich in 3 Personen geoffenbaret: so haltet ihr auf seine Einheit. Man sagt euch, er habe sich unter den Menschen sehen lassen, so behauptet ihr: daß Niemand ihn sehen könne. Ihr liefet auf die Höhen, statt zum Tempel zu gehen. Und nunmehr dürfet ihr ihn allenthalben anbeten: so wollet ihr eure sonderliche Stätte für ihn haben." Damm will Zinzendorf vor Allem, daß man in sie dringe ihre Selbstgerechtigkeit fahren zu lassen. Inzwischen fand der fromme Leonhard Döber 1738 in Amsterdam sein Arbeitsfeld. Er lebte mit seiner Eheftau im Judenquartier, wo er unter großer Armuth in hingebender Liebe sein Werk trieb. Ihm folgte S. Lieberkühn, durch Kenntniß der hebräischen Litteratur eben so ausgezeichnet, wie durch seine lebendige Liebe zu den Juden. Die Gegenliebe derselben zu ihm war aber auch so groß, daß er noch heute in ihrem Munde als Rabbi Samuel sortlebt. Die brennende Heilandsliebe, welche das Disputiren über die Geheimnisse zurückstellte, fand reichliche Frucht. Sehen wir nun auf die ganze frühere Zeit zurück, so trägt ihr Verhältniß zu den Juden einen wesentlich anderen Charakter als des unserer Gegenwart. Es ist bekannt, daß dieKaiser des deutschen Reichs sich das Recht beilegten, „Juden zu halten," welche als Kammerknechte angesehen wurden, und daß Hernachmals dieses Recht auch auf alle reichsunmittelbaren Gebiete überging. An der Grenze jedes derselben hatte der Jude seinen Leibzoll zu erlegen und wurde mit dem Vieh zusammen in den Listen registrirt. Der Leibzoll und das Schutzgeld, welche bis tief in das vorige Jahrhundert hinein gefordert wurden, erregten die Erbitterung der Juden und Untergruben andererseits ihre sittliche Selbstachtung. Dazu durften sie nur Kleinhandel treiben, und die meisten, mit Ausnahme der „ Hofjuden " und etlicher Empor-