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Dibre Emeth · 1869-01-01 · 1-2 (1869) · page 27

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
25 (1869)
Issue
1-2 (1869)
Date
1869-01-01
Page
– (sequence 27)
Language
German
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genheit einen jüdischen Gelehrten kennen zu lernen, der nach manchen Seiten eine lebhafte Theilnahme erweckte. Derselbe, aus der Gegend von Odessa gebürtig und jetzt in der Moldau ansäßig, versetzt uns auf eigenthümliche Weise in Verhältnisse zurück, von welchen die ersten Jahrhunderte der christlichen Zeitrechnung berichten. Lichtenftein versucht nämlich eine Wiedererweckung des alten Ebionitismus in seiner besseren Form. Bekanntlich konnte sich ein Theil der Judenchristen jener Tage nicht darein finden, daß mit einem Male die Israeliten in eine allgemeine Christenheit sich aufnehmen lassen sollten, ohne den eigenthümlichen israelitischen Typus zu behalten. Lichtenstein sieht auch seinerseits darin den Grund des Außenbleibens der größten Zahl seines Volks, daß eben demselben von dem heutigen Christenthum nicht gestattet wird, seinen besonderen jüdischen Charakter innerhalb der christlichen Kirche beizubehalten. Er fordert allerdings von den Christen aus den anderen Völkern nicht, daß auch sie das Gesetz Mosts für die Gestaltung ihres Lebens annehmen, er will aber aus dem Neuen. Testament, den Aussprüchen Christi, der Apostel und der ältesten christlichen Praxis darthun, daß Israel nach wie vor unter dem Gesetz Mosts bleiben müsse. Nur eine nationale Bedeutung soll dabei freilich das Gesetz Mosts für Israel behalten, nicht aber ihm vor Gott Gerechtigkeit verschaffen. In Beziehung auf die christliche Lehre von Jesu erkennt er nämlich an, daß dieselbe zumeist richtig sei und mit dem Alten Testament wohl übereinstimme. Ganz ohne Einschränkung will er dieselbe allerdings nicht gelten lassen. Er unterscheidet in Jesu nach alt ebionitischer Weise eine doppelte Person, den, freilich wunderbar erzeugten, Sohn Josephs, mit welchem sich bei der Taufe im Jordan alsdann die zweite Person der Gottheit verband. Aber doch stimmt er sonst mit der christlichen Lehre hinsichtlich der Bedeutung Jesu, seines versöhnenden Todes und der Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnaden durch den Glauben an Christum überein. Dabei hält er an der Dreieinigkeit fest und findet dieselbe schon in dem jüdischen Buche Sohar ausgesagt, will auch der Beobachtung des mosaischen Gesetzes durchaus keine irgendwie gerechtmachende oder rechtfertigende Bedeutung beilegen, sondern, wie gesagt, gewissermaßen sie nur als eine volksthünillch unerläßliche Pflicht darstellen.

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