Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 24 (1868)
- Issue
- 7-8 (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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127 schüft für jüdische Angelegenheiten," enthalten hat; dieser Bericht lautet also: Königsberg i. Pr., 14. Januar. Seitdem die Habilitation der Juden an hiesiger Universität gestattet, sind zwei Juden als Privatdocenten in der medicinischen Facultät thätig, nämlich Dr. Max Perls und Dr. S- Samuel. Der erste ist vor vierzehn Tagen als Prodirektor der anatomisch-pathologischen Klinik bestätigt worden, und das Christenthum erlitt dadurch ebensowenig eine Erschütterung, wie durch den vor einigen Monaten erfolgten Uebertritt eines gebildeten Christen zum Judenthum. Die Art und Weise, wie dessen Aufnahme ins Judenthum von Herrn Dr. Jolowicz vollzogen wurde, verdient in weiteren Kreisen bekannt zu werden. Nachdem Herr G.aus Liebe zu einem armen jüdischen Mädchen aus der Landeskirche ausgeschieden war, kam er zu Dr. Jolowicz und erklärte ihm seinen Entschluß , in die Gemeinschaft der Juden einzutreten. Diesen freien Entschluß nahm Dr. Jolowicz in Gegenwart zweier tüchtiger christlichen Zeugen zu Protokoll, ermahnte zunächst Herrn G. von seinem Entschlüsse abzustehen, da noch mancherlei sociale Vorurtheile gegen die Juden und ihre Religion obwalteten, erklärte ihm das Wesen der Religion des Judenthums im Unterschiede von der sogenannten jüdischen Religion, und wies ihn darauf hin, daß der wesentliche und eigentliche Unterschied zwischen dem Judenthum und allen anderen Religionen darin bestehe, daß es keinen einzigen Brauch für unbedingt nöthig erachtet für die Seligkeit des Menschen, und daß daher der Vollzug der verschiedenen und in verschiedenen Ländern und zu verschiedenen Zeiten anders gestalteten Ceremonien ganz und gar von dem Belieben und der Stimmung des Einzelnen abhänge. „Diese schriftliche Verhandlung wurde Herrn G. eingehändigt, und ihm eine vierwöchentliche Frist zu deren genauen Prüfung gelassen. Als er nach dieser Zeit aufs Neue seinen Entschluß, Jude zu werden, in Gegenwart zweier christlichen Zeugen an den Tag legte, nahm ihn Dr. Jolowicz unter Handschlag an Eides statt in die Gemeinschaft der Juden auf, stellte ihm darüber das nöthige Zeugniß aus, auf Grund dessen Herr G. in das jüdische Civilstandsregister von der zuständigen Behörde eingetragen wurde." Diesem Bericht fügt „der Israelit" einige Bemerkungen hinzu: „Also keine Beschneidung, kein Tauchbad, kein Sabbat, kein Versöhnungstag, keine Ehe-, keine Speisegesetze — nichts, gar nichts; die einzige Berührung der Hand des Reformrabbinen, des heiligen Jolowicz, macht einen Christen zum Juden, zu einem Bekenner des Judenthums , das die Erfüllung feiner Religionsgesetze einzig von dem Belieben und der Stimmung des Einzelnen abhängig macht!!! „Und solche Gerim soll man auch noch als Juden anerkennen!!! „Möge doch aber endlich all den Halben und Schwankenden ein solches Glaubensbekenntniß, wie es der Reformapostel, Herr