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Dibre Emeth · 1868-01-01 · 7-8 (1868) · page 30

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
24 (1868)
Issue
7-8 (1868)
Date
1868-01-01
Page
– (sequence 30)
Language
German
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126 mehr, als dieser Theil der Ceremonie, wie die historische Schule nachweist, eine geistige und sittliche Verirrung einer Zeit und einiger Autoritäten, aber kein nothwendiger Bestandtheil derselben ist" u. s. w. Wenn man auch Alles zusammennimmt, was „ der Israelit" von einer zum Judenthume übertretenden Proselytiy fordert, nämlich: „Tauchbad," „Glaube an Einen Gott," „Sabbat, Speise- und Ehe- Gesetz," so meinen wir, ist damit nichts besonders Schweres und Großes verlangt; und doch kann man den Reformjuden nicht unrecht geben, wenn sie auch von diesen Bedingungen und Erfordernissen noch Manches streichen und als unerträgliches, von Menschen erfundenes und auferlegtes Joch beseitigen. Grade das sogenannte „Tauchbad" aber, „diese jedes sittliche Gefühl empörende Bedingung," wie Ör. B. sagt, ist, wie es scheint, den Orthodoxen die große Hauptsache; denn darum, weil dieses „Tauchbad" im vorliegenden Fall nicht nach rabbinischer Vorschrift durch „Intervention" des „Beth Din", d. i. des „Rabbinats-Collegiums" sondern nur durch die sogenannte „Mikwah-Frau" vorgenommen worden ist, hat der orthodore Rabbiner Hildesheimer die Einwilligung zur Trauung verweigert. Vom orthodoxen Standpunkte aus hat allerdings „der Israelit" das Recht auf seiner Seite, daß solche Uebertritte, die unter der Sanktion der Reform-Rabbiner mit Umgehung und Unterlassung der talmudischen Verordnungen geschehen, große Bedenken haben und erregen müssen. Die Orthodoxen behaupten und verfechten „den göttlichen Ursprung der mündlichen und schriftlichen Lehre," die Reformer „leugnen" diesen Ursprung und lassen auch „Schatten im Talmud enthalten sein," wie sie auch die Bibel nach ihrem Belieben prüfen, um Göttliches und Menschliches zu scheiden. Und wie die Orthodoxen hier sich weigern, die von Reformrabbinern vollzogene Aufnahme einer Christin ins Judenthum anzuerkennen, so drohen die Reformer schon gelegentlich vielleicht mir gleicher Münze zu bezahlen. In Nr. 7 der Allg. Z. d. I. ist wieder von diesem Uebertritt die Rede und es heißt dort: „Sollten dergleichen Fälle sich mehren, daß die einen Rabbiner in Ehesachen nicht anerkennen wollen, was die anderen gethan, so wird die Folge sein, daß die jüdische Laienwelt auch ihrerseits auf die Civilehe dringen wird. Denn es kann ja auch der Fall Vorkommen, wo ein reformistisch gesinnter Rabbiner einen Uebertritt zum Judenthume, den ein orthodoxer Rabbiner geleitet hat, nicht anerkennen will, weil der Uebertretende zwar in Bade- und Speisegesetzen, nicht aber in den eigentlichen Lehren und Sittengesetzen der Religion unterrichtet worden sei." Aerger aber noch , als der eben besprochene Uebertritt zum Judenthume, ist ein Fall, der in Königsberg vorgekommen ist, wo ein „gebildeter Christ" durch einen einfachen Handschlag Jude geworden ist. In Nr. 12 von 1868 theilt „der Israelit" unter der abermaligen Überschrift: „Uebertritte zum Judenthum" den „wörtlichen Bericht" über diesen Uebertritt mit, wie ihn die „Gegenwart," eine „Wochen-

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