Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 23 (1867)
- Issue
- 11-12 (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2554541-2554757-2554764--04819-2560759- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
173 Sittlichkeit ist nun aber die Unterwerfung unter ein höheres und über allen Menschen stehendes Gesetz. Das Gesetz ist nicht eine Erfindung der Menschen, sondern ein unwandelbares und geht nicht ein in die sogenannten Fortschritte oder Rückschritte der Menschen. Es giebt nicht eine nach den Zeiten verschiedene Sittlichkeit, sondern die wechselnden Geschlechter sind allzumal an dasselbe Gesetz gewiesen, gleichviel ob sie dasselbe erfüllen oder nicht, ob sie es genau kennen oder nicht, ob sie mit demselben übereinstimmen oder nicht. Dieses Gesetz ist aber wiederum nicht eine bodenlose Erscheinung, deren Herkunft man nicht bestimmen könnte. Allerdings so lange man zum Urheber der Sittlichkeit den eigenen menschlichen oder abstracter den Menschheitsgeist macht, und all die Widersprüche, welche daraus entspringen, nicht scheut, wird man nicht einmal so weit kommen, den Menschen ernstlich an das Gesetz der Sittlichkeit binden zu können, aber ebensowenig kann den Angriffen auf ein feststehendes Gesetz ohne einen wirklichen Gesetzgeber ein nachhaltiger Widerstand entgegengesetzt werden. Dies hier auszuführen gestattet der Raum nicht, aber die Geschichte bestätigt es hinreichend. Das Gesetz der Sittlichkeit ist vielmehr der Ausdruck eines höheren als menschlichen Willens, darin liegt seine Kraft, darin seine innerlich auch den Widerstrebenden überführende Gewalt. Er fühlt sich einem Größeren verantwortlich, und ein innerstes Ja sieht sich der Mensch genöthigt zu sprechen, wenn ihm gesagt wird, daß dieser Größere nicht ein unpersönliches Etwas, sondern der persönliche Gott ist. Gott ist aber nur Gott, wenn er auch ewig ist; dadurch allein ist er für den Menschen der durchaus Größere. So erst ist auch sein Wille ein Gesetz, welches über dem Menschen steht, und so allein drängt sich dies Gesetz als ein unwandelbares auf. Nicht ein veränderliches Phantom Gottes kann daher Urheber des Sittengesetzes sein, sondern nur der wahrhaftige Gott, und eben daher ist der Gehorsam gegen das im Gewissen sich kundthuende Sittengesetz das Band der Gemeinschaft mit dem wahrhaftigen Gott. Wo die Offenbarung herrscht, da ist dieser Gott ein bekannter Gott, wo die Offenbarung fehlt, ist er selbst unbekannt und doch der Zusammenhang mit ihm durch das Gesetz des Gewissens vorhanden.