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Dibre Emeth · 1867-01-01 · 3-4 (1867) · page 10

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
23 (1867)
Issue
3-4 (1867)
Date
1867-01-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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erweisen, den hebräischen Ausdruck Ebed mit „Arbeiter" übersetzt und sagt, derselbe enthält nichts Schimpfliches oder nur Verächtliches: so möchten wir den kundigen und gewissenhaften Antwortgeber daran erinnern, daß doch die Israeliten in Egypten auch nur solche Abadim, Arbeiter, waren, die zu ihrer gar „nicht.schimpflichen oder nur verächtlichen" Arbeit mit Schlägen angetrieben wurden. Jene israelitischen Arbeiter müssen ganz irrige und falsche Begriffe von ihrer Arbeit gehabt haben: denn sie seufzten und schrieen ohne Unterlaß zu dem Herren ihrem Gott um Erlösung von dieser Arbeit. Schade, daß unser jüdischer Volksblattschreiber nicht damals gelebt und geschrieben hat, er hätte sein Blatt unter diesen Arbeitern verbreiten können. Dem Könige Pharao wäre er auch sehr willkommen gewesen; denn dieser war ganz derselben Meinung und sagte nach 2. Mose 5, 8: sie gehen müßig, darum schreien sie und sprechen: wir wollen hinziehen und unserm Gott opfern." Mit der Bemerkung des Antwortgebers, er wolle sich nicht „genauer" in die Frage einlassen, geht er um dieselbe herum, wie die Katze um den heißen Brei; denn er weiß, wenn er „nach bestem Wissen und Gewissen" antworten soll, daß er sich da ganz gehörig verbrennt und seiner so oft und viel gepriesenen Theorie von einerlei Recht für Alle den Todesstoß geben müßte: Da in dem hier besprochenen Falle das Recht eines Israeliten ein so ganz anderes ist, als das eines Nichtisraeliten. Der Volksblattschreiber führt nur 2. Mose 21, 2 ff.: an, wo von einem israelitischen Knechte die Rede ist, derselbe konnte im siebenten Jahre frei ausgehen. Wie war. es aber mit nichtisraelitischen Knechten? Diese andre Seite verschweigt der Antwortgeber ohne Zweifel auch mit bestem Wissen. Aehnlich wie in der bereits erwähnten Stelle heißt es auch 3. Mose 25, 39—43: „Wenn dein Bruder verarmet neben dir, und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein, und bis an das Halljahr bei dir dienen. Dann soll er von dir los ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht, und zu seiner Väter Habe. Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Egyptenland geführet habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. Und sollst nicht mit der Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten

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