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Dibre Emeth · 1866-01-01 · 7-8 (1866) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
22 (1866)
Issue
7-8 (1866)
Date
1866-01-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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100 Weiter heißt es dann, daß in einer Stadt und Volk keine besondere, falsche Religion geduldet werden solle; „denn aus dem Gesetz Gottes und der Natur, erkennet man, das man widderwertige und falsche Religion zum herbesten straffen, und mit nicht gedulden, soll." „Darumb wo eine falsche Religion öffentlich geduldet und nicht gestrafft wird, mag es ja übel abgehen, das es die wahre Religion nicht bei den schwachgleubigen und einfeltigen, verdacht mache, odder zum wenigsten inn geringer achtung bringe." Aus dem Grunde haben, wie denn angeführt wird, etliche Könige, Fürsten, Städte und Kirchen die Juden unter den Christen nicht dulden wollen, oder haben wenigstens manche strenge Verordnungen erlassen, um die Gemeinschaft zwischen Juden und Christen zu erschweren. „Jedoch," heißt es dann weiter, „hat es der Herr also geschickt, das die alten Christlichen Keiser, und der mehrer und ansichtiger theyl der alten frommen Bischoffe die Jüden unter den Christen geduldet haben, doch dergestalt, das sie kein newe Sinagoge bowen, und auch inn alten nicht weiters handeleten, denn sie aus dem gesetz Mose und von ihren Eltisten vetern haben, eh sie haben angefangen, Christum und seine heilige Religion inn ihren Sinagogen zu lestern, und Widder die zu beten. Sie haben ihnen auch nicht zugelassen, Christenleut zu keuffen, und eigen zu haben, dergleichen auch kein gewalt odder ehrlich ampt, über die Christen zufüren." Daß man aber „die Juden mit ihrer Religion dulden und ihnen nirgends Gewalt oder Unbilligkeit" thun soll, dafür Verden verschiedene christliche Verordnungen und Vorschriften gegeben und angeführt. Die Predikanten fahren dann in ihrem Rathschlage also fort: „So wir nu dieses alles erwegen, vie wir sollen und also finden, das von Christlichen Keifern und Bischoffen den Jüden vor allen andern ungleubigen unter den Christen zu wonen, und ihre vermeinte Religion öffentlich doch bey den ihren, und allein inn ihren vor gebaweten Sinagogen, und on Verletzung unser waren Religion, zu üben, wie gemeldet, geduldet worden sein, wissen wir solchs gedulden, wo das solcher maß, und gewarsamkeit geschehe, wie es diese Keiser und Bischoffe gemesfiget haben, nicht wol zu verdammen, und achten das es der Herr vielleicht mit diesem seinem alten Volk hat also milderen

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