Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 22 (1866)
- Issue
- 5-6 (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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75 wie Herr Philippson, suchte alles Heidnische aus Israel zu verbannen. Gerade das, was Philippson zuletzt zur Bekräftigung seiner Behauptung anführt, spricht gegen ihn. Er weißt nach, daß bei den Indern, Aegyptern, Griechen und Persern die Könige gleich den Göttern verehrt und sogar vergöttert wurden. Nun gut, wäre die Ehrfurcht vor den Königen und deren Unantastbarkeit eine Sitte, die die Juden von den Heiden überkommen haben, so wären sie dieser Sitte gewiß im Ganzen gefolgt und hätten ihre Könige ebenfalls vergöttert. Haben sie doch den Götzendienst, den sie von den umwohnenden heidnischen Völkern angenommen, ebenso wie jene in seiner ganzen Gräßlichkeit Jahrhunderte lang getrieben, nie aber ihre Könige vergöttert, sondern nur den schuldigen Gehorsam und Ehrfurcht ihnen bewiesen und ihre Unantastbarkeit als unverletzlich angesehen, weil die Könige eben, wie David es in der von Philippson selbst angeführten Schriftstelle ausspricht, Gesalbte Gottes waren. Wenn aber Philippson sagt, daß „diese Begriffe (vom Königthum nämlich) mit dem Beginne des Königthums in Israel geltend waren, ohne etwa vom Gesetze vorgeschrieben zu sein," so ist er im großen Jrrthum oder geht darauf ans, wider besseres Wissen und Gewissen Jrrthümer zu verbreiten. War nach 5. Mos., 17, 12 wie schonstühernachgewiesen wurde, auf den Ungehorsam gegen den obersten Richter die Todesstrafe gesetzt, um wieviel mehr mußten der Gehorsam und die Ehrfurcht vor den Königen, die entweder durch die Salbung von Gott erwählt wurden oder durch die verheißene Erbfolge den Thron bestiegen, als eine heilige Pflicht angesehen werden. Mer wir finden auch bei der Einsetzung des Königthums Etwas, was Philippson, der in der Bibel gern Heidenthum wittert, ganz übersehen hat, oder mit sehenden Augen nicht sehen wollte. 1. Sam. 10, 25 heißt es: „Und Samuel trug dem Volke vor das Recht (die Rechte) des Königthums und schrieb es in ein Buch und legte es nieder vor dem Ewigen." Die Rechte des Königthums, die Samuel niederschrieb, sind zwar nicht speziell angegeben, aber Hr. Philippson wird doch nicht der Welt weiß machen wollen, daß es heidnische Rechte und Sitten*) waren, die dieser Prophet in ein *)IFreilich hat Samuel zuerst (1. Sam. 8, 11—18) dem Volke gedroht,