Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 21 (1865)
- Issue
- 1-2 (1865)
- Date
- 1865-01-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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wieder ändern soll, etwas sehr Erfreuliches. — ES läßt sich nicht leugnen, daß das Buch manchen, wir möchten sagen, guten Ansatz nimmt; aber leider kommt es nicht weit. So heißt es z. B. S. 6: „Welchen Werth hat für uns die heilige Schrift? Einen unaussprechlichen! Ihr Erwerb ist besser als der Erwerb des Silbers, als Goldes ihr Ertrag. Köstlicher ist sie als Perlen und alle Kostbarkeiten kommen ihr nicht gleich. (Spr. 3.) Denn die heilige Schrift enthält das unverfälschte lautere Wort Gottes, ist darum eine Quelle des Heils für alle Zeiten und Geschlechter, und ihr Inhalt ist ewig und unwandelbar." Als Beweisstelle wird angeführt: „Gras verdorrt, Blume welkt, aber das Wort unseres Gottes besteht in Ewigkeit. (Jes. 40.)" Beim 6. Glaubensartikel: „Ich glaube aufrichtig und wahrhaft, daß alle Worte der Propheten wahr sind," wird gefragt: „Was lehrt der sechste Glaubensartikel?" und die Antwort sagt: „Er lehrt uns 1) daß Gott seinen heiligen Willen auf eine übernatürliche Weise mitgetheilt hat, und zwar solchen Personen, welche durch ihren erleuchteten Geist und ihr heiliges Leben sich dieser Gottesnähe würdig (?) zeigen. 2) Daß diese Gottbegeisterten nicht ihre eigenen Worte für göttliche ausgaben, sondern lediglich das verkündeten, was ihnen der Herr in den Mund gelegt hat." Die folgende Frage und Antwort bezeugt die Nothwendigkeit „einer solchen übernatürlichen Mittheilung des göttlichen Willens, weil die menschliche Vernunft" sonst „leicht auf Abwege gerathen und die göttliche Offenbarung in der Natur unbeachtet lassen kann." Das klingt nun zwar im Ganzen recht erfreulich; aber wenn S. 6 „die Tradition oder Überlieferung die Erklärung des schriftlichen Gesetzes" genannt, und behauptet wird, daß „Moses" diese Erklärung „mündlich von Gott empfangen" habe, und daß „der Talmud" in derHalachah d. i. dem „Gesetzlichen, die allein richtige und verpflichtende Erklärung und Deutung der schriftlichen Gebote enthalte", wenn ebendaselbst in einer Anmerkung gesagt wird, „daß menschliche Kräfte ohne göttlichen Beistand ein ähnliches Werk" wie „die mündlich überlieferte Lehre" oder „Mischnah zu verfassen nicht im Stände" gewesen seien: so wird das göttliche Ansehen der heiligen Schrift nicht nur wieder geschmälert, sondern das mündliche Gesetz, der Talmud, wird der heiligen Schrift