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Dibre Emeth · 1864-01-01 · 1-2 (1864) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
20 (1864)
Issue
1-2 (1864)
Date
1864-01-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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6 mehr anderen das volle Recht absprechen, eS abzuschaffen" u. s. w. Die Orthodoren behalten es aber strenge bei und „der Israelit" brachte in seiner Nr. 25 von 1863 einen Artikel, der so gewaltig für die Beibehaltung dieses Gebetes in die Schranken trat, daß er unter Anderem sagt: „Wenn nun auch die Wethe des Jom Kippur eine wunderbar große ist, so ist es doch natürlich, daß während eines Zeitraumes von mehr als 24 Stunden diese Weihe in gewissen Momenten noch gesteigert wird; solche Momente der höchsten Weihe sind der Beginn und der Schluß der Feier, Kol-Nidre und Neilah . . ♦ Bei Kol-Nidre ist die Kraft noch frisch, der Eindruck des heiligen Tages noch neu und doch schon genug vorbereitet, um als der ergreifendste und beseligendste Moment erscheinen zu können." Und abermal S. 299: „Mit dem Aufheben des Kol-Nidre ist der Jom Kippur verstümmelt, und abgesehen von allem Andern — allen den feinsten und schönsten Nüancen des jüdisch-religiösen Lebens verschwunden." Der Verfasser dieses Artikels in „dem Israeliten" bemüht sich besonders darzuthun, daß in diesem Gebete keine Ermunterung zu Meineid u. s. w. enthalten sei. Dagegen ist von Seiten der Reform abermals die Abschaffung gebilligt und vertheidigt. Ein Rabbiner in Mainz schrieb eine Brochure; in der allg. Z. d. I. wurde der Gegenstand besprochen und in Nr. 44 erschien eine „Oefsentliche Aufforderung aus Lauenburg in Pommern," die also lautet: „Die öffentlichen Blätter, auch diese Zeitung, brachten das Erkenntniß des Kreisgerichts von Bergen, welches sich auf das bekannte Kol-Nidre stützte. Ich glaube, daß es sowohl unsere Pflicht als auch an der Zeit ist, solchem Unwesen zu steuern, und dieses kann nur dadurch geschehen, daß wir den Abschnitt Kol-Nidre beseitigen, um unfern Gegnern jede Gelegenheit zu benehmen, unsere Gebete in einer Weise auszubeuten, die nur im Stande ist, uns dem Hasse unserer christlichen Mitbürger auszusetzen. Es ergeht deshalb hiermit an alle Cultus-Beamten, resp. Gemeinde-Autoritäten die öffentliche Aufforderung: dahin zu wirken, daß der Abschnitt Kol-Nidre fortan nicht mehr abgesungen wird." Die Redaction der Judz. fügt die Bemerkung hinzu: „Wir können diese Aufforderung jedoch nicht ohne die Bemerkung lassen, daß wir jedenfalls dagegen

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