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Dibre Emeth · 1864-01-01 · 1-2 (1864) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
20 (1864)
Issue
1-2 (1864)
Date
1864-01-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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4 bewußt, sind nicht sonderliche Erscheinungen im Judenthume und in der Judenschaft zu Tage getreten. Der Kampf und Streik zwischen der Reform und der Orthodoxie wird von beiden Seiten tapfer fortgeführt, wie in Amerika zwischen den Nord- und Südstaaten, nur daß man hier, Gott Lob, nicht mit Schwert und Kanonen, sondern nur mit Reden und Schreiben sich bekämpfet, und eS bei gegenseitigem Schmähen, Spotten und Schimpfen bewenden läßt. Die eigentlichen Gelüste der sich mit ihrer Toleranz allewege brüstenden Herren, daß sie sehr gern mit Feuer und Schwert hie und da eingreifen möchten, können sie indeß nicht verleugnen. Wir haben schon früher gehört, daß die Toleranzprediger in der Reform die Chassidtm am Liebsten wenigstens aus dem Lande vertreiben möchten. In Nr. 9 S. 133 der allg. Z. d. I. wird in einer „Privatmittheilung" aus „Samter" ein Artikel aus dem „Neuen Bromberger Wochenblatte" mitgetheilt, nach welchem „der jüdische Elementarlehrer Rüben in Lobsens" bei Gelegenheit einer gerichtlichen Verhandlung „dem Untersuchungsrichter eröffnet" habe, „daß die Juden bei Ableistung des Eides einen „„Hetter"" hätten," d. h. wie sich Rüben weiter erklärte, „daß Juden beim Schwören durch heimliche Anwendung einer Formel, ihrem Gewissen gegenüber, von jedem Vorwurfe des. Meineides frei seien." Nachdem der Samter Berichterstatter den Artikel aus dem angeführten Blatte beendigt, fährt er also fort: „Wir aber fragen: wenn Lehrer Rüben diese ebenso grundfalsche als satanische Behauptung wirklich aufgestellt hat — denn Blätter dieser Farbe pflegen es mit der Wahrheit nicht so sehr genau zu nehmen, wenn sie den Juden einen Fußtritt geben oder den Beweis führen wollen, daß sie der Emancipation unwürdig sind, — ist da der Gemeindevorsteher nicht verpflichtet, alle nur erlaubten Mittel anzuwenden, das Gebot "plpö jnn mjQI in Ausführung zu bringen und sämmtliche Gemeinden Israels mit dem Charakter eines solchen Lehrers bekannt zu machen" u. s. w. Wir wolle» über den sogenannten „Hetter" hier weiter Nichts sagen. Das Gebot aber, das der Berichterstatter gegen den Lehrer Rüben angewendet wissen will, lautet nach der Uebersetzung von Zunz: ,,Und du sollst austilgen das Böse aus deiner Mitte." Dieses Gebot

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