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Dibre Emeth · 1863-01-01 · 1-2 (1863) · page 24

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
19 (1863)
Issue
1-2 (1863)
Date
1863-01-01
Page
– (sequence 24)
Language
German
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u noachitischen Gebote beobachtet und die Beobachtung derselben ist ja auch durch das Christenthum geboten, so gehört er zu den Frommen der Nationen und ist als solcher der ewigen Seligkeit theilhaftig. Woher soll bei solchen Anschauungen die Verfolgungssucht kommen?" So schreibt wörtlich „der Israelit." Wer die Verordnungen hinsichts der Beobachtungen der noachitischen Gebote kennt, an dieselben erinnert und dabei dennoch daö Judenthum von aller Verfolgungssucht frei sprechen kann, ja sogar behauptet, das Judenthum „kann" nicht verfolgen und es läßt sich auch nicht „ein einziges Beispiel angeben ", wo dies geschehen sei: der muß in der That so viel Geschichlskenntniß in seinem Kopfe haben, daß er nicht mehr zurechnungsfähig ist. Das mündliche Gesetz, zu dem sich „der Israelit" bekennt und das ihm eben so wichtig ist, wie das Gesetz Mosis, sagt ausdrücklich: „Unser Lehrer Moses hat nach einer göttlichen Ueberlieferung uns befohlen, alle Menschen der Welt zur Annahme der Gebote, welche den Söhnen Noah's gegeben sind, zu zwingen, und Jeder, der sie nicht annimmt, wird ermordet. Hilchoth Melachim c. 8, 4. Demgemäß bestimmt nun auch das mündliche Gesetz: „Wenn die Israeliten über die Götzendiener die Obergewalt ausüben, ist eS uns verboten, einen von ihnen unter uns zu dulden, selbst wenn er sich nur zufällig und vorübergehend an einem Orte aufhält, oder handelnd von einem Orte zum andern wandert. Er darf nicht eher unser Land passiren, als bis er die sieben Gebote, die den Kindern Noah's gegeben sind, angenommen hat, denn es heißt in der Schrift: Laß sie nicht wohnen in deinem Lande. 3 Mos. 83, 33, selbst nicht auf eine kurze Zeit." Hilchoth Accum v. 10, 5. Im Fall eines Krieges mit den Heiden giebt das mündliche Gesetz folgende Vorschrift: „Wenn sie keinen Frieden machen, oder wenn sie Frieden machen, aber die sieben Gebote nicht annehmen wollen, so bekriegt man sie und tödtet alle ihre erwachsenen Mannspersonen und raubt all ihr Geld und ihre Kinder; aber man tödtet keine Frau und kein Kind, denn es steht geschrieben: Ohne die Weiber und Kinder" 5 Mos. 20, 14. Hilchoth Melachim c. 6, 4. Nur noch einen Fall der Art wollen wir anführen: „Ein Heide, der sich mit dem Gesetze beschäftigt, ist des Todes schuldig. Er hat sich nur

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