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Dibre Emeth · 1863-01-01 · 1-2 (1863) · page 16

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
19 (1863)
Issue
1-2 (1863)
Date
1863-01-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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16 Ausspruch des Herrn Ministers ein Widerspruch ist gegen die offenkundigsten geschichtlichen Thatsachen, darüber werden die Männer der Wissenschaft, denen einseitiges Kirchenthum den Blick noch nicht getrübt, zu Gericht sitzen. ReligionS- und Geschichtsquellen, ganze Gesetzgebungen und einzelne Edicte werden ihnen das ungefälschte Material in die unbefangene Hand reichen, und dies ist keine Judenangelegenheit, sondern eine Sache der Wahrheit und Wissenschaft."*) „Der Israelit" säumte ebenfalls nicht in seiner Nr. 12 auch sofort Lärm zu schlagen in einem Artikel: „Die Toleranz des Herrn von Bethmann-Hollweg." Der Verfasser weiß sich vor Bestürzung kaum zu fassen und sagt unter Anderem: „Die älteste, positive Religion, deren Geschichte fast vier Jahrtausende umfaßt, die in diesem langen Zeitraum die begeistertsten Anhänger zählte und zählt, welche Leben und Lebensglück freudig für dieselbe Hingaben, eine Religion, die ihre Bekenner keinen Augenblick verläßt, sondern sie leitet und führt ununterbrochen von der Geburt an bis zum Grabe, vom Aufstehen bis zum Niederlegen, eine solche Religion wirst Herr von Belhmann-Hollweg zusammen, mit der frivolsten Form des menschlichen Denkens, mit der zügel- und schrankenlosesten *) Zn Nr. 13 d. a. Z. d. I. wird zwar auf Grund einer mitgetheilten brieflichen Erklärung des Herrn v. Bethmann-Hollweg überfeinen frühem Ausspruch von Ph. frohlockend behauptet: „Diese Erwiderung richtet sich selbst, da sie den Vorwurf der Verfolgungssucht vollständig zurücknimmt." Das ist aber nach unserer Ansicht durchaus nicht der Fall; denn Herr von Bethmann-Hollweg sagt in dieser Erwiderung nur, daß seine vom Ministertische gesprochenen Worte auf die jüdische Gemeinde der Gegenwart keine Beziehung hatten. Herr von Bethmann-Hollweg unterscheidet nur zwischen Judenthum und Juden; seine Worte gelten nicht der gegenwärtigen Gemeinde; daß sie aber dem Judenthum nicht bätten gelten sollen, davon ist nichts gesagt. Wenn vr. Ph. dabei bemerkt, daß die „ Strafgesetzbestimmungen des Pentateuchs von der Tradition " wären „ gemildert" worden und geschichtlich niemals in Anwendung gekommen, so heißt das nur, den Leuten Sand in die Augen streuen, denn die Tradition ist wahrlich nicht milder als das mosaische Gesetz. Oder ist es eine „gemilderte" Verordnung, wenn die Tradition ein ganz neues Gesetz vorschreibt und sagt, Gott habe das Händewaschen geboten, und wer des Morgens vier Ellen geht mit ungewaschenen Händen ist des Todes schuldig? Oder ist das ein milderes Gesetz, wenn der Talmud sagt: „Wer der Schristgelehrten Worte Übertritt, der ist des Todes schuldig" Siehe Tract. Erubin Fol. 21, cgi. 2 11. dgl. nt.

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