Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 19 (1863)
- Issue
- 1-2 (1863)
- Date
- 1863-01-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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10 erhaltenen Gesetze zu commentiren haben, sondern daß uns der Commentar durch Ueberlieferung, welche die Rabbinen ausgezeichnet haben, gegeben ist; es muß ferner dem Kinde der Begriff eigen werden, daß das Verständniß der heiligen Schrift ohne den überlieferten Commentar gar nicht möglich ist, daß nicht der Talmud eine durch die Länge der Zeit bedingte Entwickelungsstufe, wie man es zu nennen beliebt, sei, eine Entwickelungsstufe, die also durch weitere Entwickelung überwunden werde; sondern daß schriftliches und mündliches Gesetz eins seien, gleiche Geltung haben, und eines ohne das andere nicht denkbar sei, daß es nur ein Judenthum gebe und es nicht in ein mosaisches, ein prophetisches und ein rabbinisches zerfalle" u. s. w. Wir glauben hiermit eine genügende Schilderung des orthodoren oder rabbinischen Judenthums gegeben zu haben. Was das Reform- oder Culturjudenthum betrifft, so ist dasselbe in diesen Blättern schon oft geschildert worden, wir wollen indeß aus dem genannten Aufsatze von Dr. PH. über: „Die Reform im Judenthume" hier Einiges anführen. Dies Culturjudenthum hat also etwa mit diesem Jahrhundert begonnen, und ist somit eine neue Erscheinung, die trotz alles Protestirens der Reformjuden offenbar mit der Vergangenheit, mit dem orthodoren Judenthume ebenso gebrochen hat, wie PH. oben vom Chassidismus sagte. Der Bruch ist auch so groß und wesentlich, die Kluft zwischen beiden Lagern so weit, daß von einem Zusammenhänge in Wahrheit die Rede nicht sein kann. Das Culturjudenthum behauptet, daß „das mosaische und das talmudische Gesetz zum größten Theile unanwendbar und unausführbar geworden, daß die Uebung des Gesetzes überhaupt an die Entwickelung der Geschichte und des Lebens gebunden ist, und also von einer von Gott selbst beabsichtigten unbedingten Verpflichtung gar nicht die Rede sein könnte, sondern baß das Gesetz an die Entwickelung des innern und äußern Lebens anheimgegeben sei. Die Reform bestreitet die Wahrheit einer wirklichen, ununterbrochenen Ueberlieferung", und „läugnet, daß die Aussprüche, Schlußfolgerungen und Bestimmungen der Weisen und Rabbinen eine unveränderliche Autorität und unbedingte Verpflichtung beanspruchen dürften." Die Reform ist hierdurch in offenbarem Widerspruch und Gegensatz