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Dibre Emeth · 1862-01-01 · 5-6 (1862) · page 25

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dibre Emeth
Volume
18 (1862)
Issue
5-6 (1862)
Date
1862-01-01
Page
– (sequence 25)
Language
German
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97 Ein Recht für Alle, Ein Recht für den Fremdling, d. i. den Heiden wie für den Israeliten proclamirt. Run wir wollen einmal dem Peckelsheimer Lobredner auf Moses glauben, daß der Fremdling, also der Heide gleiches Recht mit Israel genießt. Wie gestaltet sich nun dieses Einerlei Recht für ihn, wenn wir z.B. lesen, was Moses 2. Mos. 12, 19 ff. proclamirt? Da hören wir, daß „sieben Tage kein gesäuertes Brot in Israel gefunden" werden durfte. „Denn wer gesäuertes Brot isfet, deß Seele soll ausgerottet werden von der Gemeine Israel, es fei ein Fremdling oder Einheimischer im Lande." Ist nun hier unter dem Fremdling ein gewöhnlicher Heide zu verstehen, so besteht der Genuß und die Wohlthat des Einerlei Rechtes für den Fremdling, d. i. den Heiden darin, daß er während des Osterfestes Israels durchaus ungesäuertes Brot essen mußte, oder er wurde getödtet, obgleich ihn, als Heiden, das Osterfest gar nichts anging. Demnach hätte MoseS ein solches Gesetz und Recht proclamirt, daß der Heide gezwungen war und wurde, am Osterfeste dasselbe zu essen, was der Israelit aß, wenn er — der Heide — nicht ausgerottet werden wollte Einen solchen Moses mit einer solchen Toleranz und Freiheit mag der Peckelsheimer Schreiber loben! — Oder ist etwa das Einerlei Gesetz und Recht, das jenem Schreiber so wohl gefällt, darin zu finden, daß Moses so nachdrücklich und wiederholt 2. Mos. 23, 31; 4. Mos. 33, 51. 52; 5. Mos. 7. 2; Cap. 20, 16. 17. bestehlt und einschärft, „die Einwohner des Landes auszustoßen, keinen Bund mit ihnen zu machen, sie zu vertreiben, sie verbannen und nichts von ihnen leben zu lassen, was den Odem hat?" — Wenn wirklich „der Fremdling, also der Heide" nach dem, was Moses proclamirt hat, ohne alle „Ausnahmsbestimmungen, sondern pure" Ein Recht genießt mit dem Einheimischen im Lande, d. i. mit Israel, warum wendeten denn die Gibeoniten solche List und Schlauheit an, um nur so viel zu erlangen, daß sie unter Israel leben durften? Josua 9. — Warum murrte denn die ganze Gemeine Israels wider die Obersten, die, ohne den Mund' des Herrn zu fragen, einen Bund mit den Gibeoniten geschloffen hatten? Warum sollten sie denn laut MoseS Einerlei Recht nicht unter Israel wohnen?

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