Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 18 (1862)
- Issue
- 5-6 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2554541-2554717-2554721--03715-2559622- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
95 thun, wie er gethanhat, Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen Menschen verletzet, so soll man ihm wieder thun." Dagegen heißt es 2. Mos. 21, 23—25 zunächst auch: „ Seele um Seele, Auge um Auge u. s. w." Aber V. 26, 27: „Wenn Jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt, und verderbet es; der soll sie frei los lassen um das Auge. Desselbengleichen, wenn er seinem Knecht oder Magd einen Zahn ausschlägt; soll er sie frei los lassen um den Zahn." Ist das Ein Recht für Alle? In demselben Capitel lautet V.29—31 das Gesetz: „Ist der Ochse vorhin stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und er ihn nicht verwahrt hat, und tödtet darüber einen Mann oder Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. Wird man aber ein Geld auf ihn legen; so soll er geben sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. Desselbengleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter flößet." In B. 32 heißt es aber: „Stößt er einen Knecht oder Magd; so soll er ihrem Herrn dreißig silberne Seckel geben und den Ochsen soll man steinigen." Ist das Ein Recht für Alle? Oder ist da eine verschiedene Strafe festgesetzt, je nachdem einerseits Mann oder Weib, Sohn oder Tochter und andrerseits ein Knecht oder eine Magd gestoßen worden ist? In demselben Capitel 2. Mos. 21 steht noch ein andrer beachtenswerther Fall. V. 12 nämlich enthält das Gesetz: „Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. Dies ist ganz in Uebereinstimmung mit 1. Mos. 9, 6, und ebendasselbe steht 3. Mos. 24, 17, wie auch 4. Mos. 35, 16 — 18. Dagegen heißt es 2. Mos. 21, 20.21: „Wer seinen Knecht oder Magd schlägt mit einem Stabe, daß er stirbt unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden. Bleibt er aber einen oder zwei Tage, so soll er nicht darum gestraft werden; denn es ist sein Geld." Ist das auch Ein Recht, Ein Gesetz für Alle? Wir Christen wären demnach nicht die einzige und erste Gesellschaft, die „noch tief im Heidenthum steckt," sondern Moses mit feinem Israel steht oben an. Ob das rabbinische Judenthum aus diesem „liefen Heidenthum" herausgekommen ist, und den Grundsatz von Einem Recht für Alle proclamirt und auSgeübt habe, oder ob allein Dr. Philippson und Consorten