Dibre Emeth
- Journal
- Dibre Emeth
- Volume
- 18 (1862)
- Issue
- 5-6 (1862)
- Date
- 1862-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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94 wegen zu einer siebenjährigen Festungsstrafe verurtheilt, wo er erdrückende körperliche Arbeiten in Gesellschaft von Verbrechern verrichten mußte. Er wollte sich diesem für ihn kaum erträglichen Zustande durch die Flucht entziehen, und wurde für diesen vereitelten Versuch noch zu fünf Jahren eilf Monaten Festungsstrafe von einem Kriegsgerichte verurtheilt! — Wir bemerken, indem wir über diese beiden Fälle sprechen, daß es sich hierbei um kein Mitglied unseres Glaubens handelt, müssen aber vom jüdischen Standpunkt die Gesellschaft, wo solch' zwiefaches Maß für das gerichtliche Urtheil geltend ist, noch für durchaus heidnisch erklären." So die Jud. Ztg. Wir erlauben uns kein Urtheil über die in diesem Artikel der Allg. Ztg. d. Jud. erwähnten beiden Fälle. In dieser Zurückhaltung soll aber keineswegs weder eine Rechtfertigung oder Verurtheilung der gefällten Urtheile, noch viel weniger eine Vertheidigung und Rechtfertigung aller bürgerlichen Gesetze in den christlichen Ländern überhaupt oder in Preußen insbesondere angedeutet oder behauptet werden. Wir haben bereits wiederholentlich erklärt und bekannt, daß in unfern Gesetzbüchern noch Manches vorhanden ist, was mit den biblischen Sitten und Rechten nicht harmonirt. Alles was wir sagen wollen, ist dies, daß, wenn „die Gesellschaft, wo solch' zwiefaches Maß für das gerichtliche Urtheil geltend ist," wie in „diesen beiden Fällen, noch für durchaus heidnisch zu erklären" ist, wir nicht erst in der Christenheit eine solche „heidnische" Gesellschaft finden, sondern die erste schon in Mose und Israel, das unter seiner Leitung und Führung stand. Denn wenn auch Or. Philippso n mit noch so gesperrter Schrift in seiner Judz. drucken läßt: Ein Gesetz und Ein Recht für Alle; so erkläre» wir den Schreiber solcher Artikel unbedenklich so lange für einen frechen Lügner und den Grundsatz, den er damit aufstellt, für eine tendenziöse Verfälschung des Bibelworts, bis er Buch, Capitel und Vers in Mose Nachweisen wird, wo genau die Worte stehen, die Moses „proclamirt" haben soll. Wir haben früher schon manche Beispiele angeführt, wo in Moses durchaus nicht Ein Recht für Alle zu erkennen ist. Wir wollen diesmal zu demselben Zweck nur zwei oder drei Fälle anführen. 3. Mos. S4, IS. Sv lesen wir: „Wer seinen Nächsten verletzet, dem soll man